Weiterer Täter von Mügeln erhält Bewährungsstrafe

15. Januar 2008 | Von | Kategorie: Gesellschaft | Keine Kommentare |

Das Amtsgericht Oschatz hat einen weiteren Täter der „Hetzjagd“ von Mügeln zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Verurteilte war an der „Hetzjagd“ auf eine Gruppe von Indern in der sächsischen Kleinstadt Mügeln beteiligt. Die Inder waren Mitte August vergangenen Jahres bei einem Stadtfest in Mügeln von rund 50 Menschen angegriffen und verfolgt worden. Die Jagd auf die indischen Besuchern hatten vor einem Festzelt begonnen. Die Opfer versuchten sich in eine Pizzeria zu retten, erlitten jedoch massive Blessuren.

Der 22-jährige Elektriker hatte wegen seiner Beteiligung an den Ausschreitungen bereits einen Strafbefehl über 2625 Euro wegen Volksverhetzung erhalten. Er legte dagegen jedoch Einspruch ein. In dem Verfahren folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft und Verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Zudem muss der Verurteilte 1000 Euro an die Opferhilfe „Weißer Ring“ zahlen. Der Verurteilte hatte nach Aussagen von Zeugen an den Ãœbergriffen gegen die Inder teilgenommen und „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ skandiert.

Zuvor wurde bereits ein 23-Jähriger wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Außerdem haben ein 18-Jähriger und ein 35 Jahre alter Mann Geldstrafen wegen Volksverhetzung akzeptiert.

Keine Kommentare möglich.

 

WichtigeLinks

JurBlogEmpfehlungen

Blog'n'Roll