Christliche Werte gegen gewalttätige Jugendliche

15. Januar 2008 | Von | Kategorie: Gesellschaft | 6 Kommentare |

Das in der Kopftuchdebatte als Hauptargument die staatliche Neutralität anführende Baden-Württemberg, schickt straffällig gewordene Jugendliche zu einem Träger, der ihnen christliche Normen und Werte vermitteln soll – auch muslimische Jugendliche. Baden-Württemberg war das erste Land, in dem muslimische Lehrerinnen keine Erlaubnis für das Tragen eines Kopftuchs in der Schule bekamen. Das Land führte hauptsächlich die staatliche Neutralität als Argument gegen die Aufnahme dieser Lehrerinnen in den Staatsdienst an. Das gleiche Land hat jedoch keine Probleme damit, straffällige Jugendliche vor die Wahl zu stellen, entweder den Jugendhaft anzutreten oder zu einem christlichen Jugendhilfeträger zu gehen, der ihnen „christliche Normen und Werte“ vermittelt.

Eines der möglichen Einrichtungen ist das Haus Seehof in Leonberg im Raum Stuttgart. 15 Jugendliche werden hier betreut, jedoch nicht nur sozialpädagogisch, sondern auch christlich-religiös. Das vom Verein „Prisma“ getragene Haus wurde im Sommer 2006 von Wissenschaftlern evaluiert. Dabei beschwerten sich Jugendliche bei den Wissenschaftlern, das selbst die kleinste Sache mit Jesus verbunden werde. Pikant ist jedoch, dass das Haus auch immer wieder muslimische Jugendliche beherbergt.

In den ersten drei Woche stehe in dem Haus jeden Morgen in der „Zeit der Stille“ das Bibelstudium an der Tagesordnung. Auch über den Tag gebe es regelmäßige Veranstaltungen, bei denen das Christentum vermittelt werde. Sonntags ist schließlich der Kirchenbesuch Pflicht. Einer der muslimischen Jugendlichen sei sogar zum Christentum konvertiert. Andere Jugendliche nahmen an Missionsveranstaltungen von evangelischen Freikirchen in der Stuttgarter City teil.

Mittlerweile würde man jedoch muslimischen Jugendlichen auch das Lesen des Korans erlauben, obwohl Medien „die den christlichen Werten entgegenstehen„, im Seehof eigentlich tabu seien, sagte der Leiter des Projekts. Dass ein Mitarbeiter einem Jugendlichen einmal das Lesen des Korans ausreden wollte, sei inzwischen „als Fehler erkannt und intensiv nachbearbeitet wordenWir stehen voll zur Religionsfreiheit.

Quelle: TAZ

6 Kommentare
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  1. Grundsätzlich ist der Ansatz sicher nicht verkehrt.. aber es sollte dann auch eine weitere Instanz evaluiert werden, ebenso wissenschaftlich!, um auch muslimischen jugendlichen islamische Normen und Werte zu vermitteln…

  2. Ich kann wie immer nur den Kopf schütteln. Zu Neutralität verpflichtet (solange es um andere geht), aber sektenähnlich die Jugendlichen zum Christentum missionieren… Ãœbel!

  3. Ich komm nicht ganz mit: Es wird doch niemand in dieses Heim gezwungen. Jeder kann, sofern er die Ausrichtung des Heimes für untragbar hält, wieder zurück in die Jugendhaft. Daran ist nichts übel. Es ist auch nicht übel, dass sich der Träger des Heims gewissen Grundsätzen verpflichtet sieht.
    Natürlich kann man innerhalb des Heimes eine offenere Haltung gegenüber Andersgläubigen an den Tag legen, so wie es u.a. der Leiter im letzten Satz darlegt.

    Achja: In dem Beitrag wird fleißig zitiert. Eine Quellenangabe habe ich nicht gefunden.

  4. @ Thomas

    Vorab: Quelle 😉

    Es wird doch niemand in dieses Heim gezwungen.

    Es geht um die Neutralität des Staates nach der eigenen Grenzziehung um die Kopftuchfrage und nicht darum, ob die Idee gut oder schlecht ist.

  5. Es ist wirklich nicht leicht nachvollziehbar, inwieweit hier die Neutralität des Staates betroffen sein soll. Es ist doch bekannt, dass Neutralität nach dem Grundgesetz gerade nicht eine Verneinung jeder Kooperation bedeutet.

    Der Staat selbst und seine Organe sind der Neutralität verpflichtet, soweit andere sonst konkret beeinträchtigt werden. (Auch das Kruzifix in Schulen und Gerichtssälen ist ja unbedenklich, solange keiner nachvollziehbare Einwände erhebt.) Das ist ohne Zweifel gewährleistet, weil die Jugendstrafanstalten insoweit religiöse Betreuung durch Anstaltspfarrer natürlich nur freiwillig anbieten und die Gefangenen ansonsten in Ruhe lassen.

    Die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen – auch christlichen – Trägern der Jugendhilfe ist etwas ganz Normales, ebenso wie z.B. in das auch weitgehend staatlich regulierte Gesundheitssystem viele Krankhenhäuser christliche Trägerschaft usw. eingebunden sind.

    Man wird auch nicht leugnen wollen, dass christliche Normen und Werte in besonderem Maße geeignet sind, zu Friedfertigkeit und sozialer Verträglichkeit (Integration) zu erziehen.

    Auch gegen die freiwillige Einbeziehung muslimischer Jugendlicher ist nichts einzuwenden, denn bekanntlich beginnt die religiöse Mündigkeit bei der Erziehung in Deutschland mit 14 Jahren. Damit ist ausgeschlossen, dass im Bereich der Strafbarkeit Jugendlicher etwa das Elternrecht verletzt wird.

  6. Wie schockierend! Muslimische Jugendliche konvertieren zum Christentum und gehen auf Veranstaltungen von Freikirchen! Und auch noch FREIWILLIG! Ist es denn zu fassen?
    Seltsam nur, dass bei Presse oder Fernsehberichten über ehemals christliche Deutsche, die zum Islam konvertiert sind, sehr gerne mit positivem Unterton berichtet wird. Wo bleibt denn DA das Entsetzen?“ Zweierlei Maß“, sage ich da nur…
    Lasst doch einfach jeden das glauben, wovon er überzeugt ist. Gäbe es islamische Einrichtungen dieser Art, würde da eben der Islam weitergegeben. Und wenn einer dann eben DAVON überzeugt wird – so what? Warum muss man es denn immer so verteufeln, wenn Menschen für ihre Ãœberzeugung eintreten, v.a. wenn sie Christen sind? Ist uns Christen das peinlich? In islamischen Ländern hat da keiner ein Problem damit, von seiner Religion überzeugt zu sein und diese auch vehement zu vertreten.

 

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