Doppelte Staatsbürgerschaft: Experten fordern Abschaffung des Optionsmodells
3. Januar 2008 | Von E. S. | Kategorie: Recht | 3 Kommentare |Vor acht Jahren hatte die rot-grüne Regierung statt der doppelten Staatsbürgerschaft auf Druck der Union nur das sogenannte Optionsmodell für die Kinder von Migranten ab Jahrgang 1990 eingeführt, damit sie einen deutschen Pass bekommen können. Ab 2008 müssen sich die ersten Migrantenkinder nun entscheiden. Das Optionsmodell sieht vor, dass ein Kind durch Geburt im Inland Deutscher wird, wenn ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt seit acht Jahren seinen gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und eine Niederlassungserlaubnis besitzt.
Kinder, die auf diese Weise die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, müssen aber zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr gegenüber der Staatsbürgerschaftsbehörde erklären, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen oder die andere Staatsangehörigkeit vorziehen. Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist in Deutschland für Bürger aus Staaten ausserhalb der EU nicht möglich.
Hieran knüpfen die Kritiker des Optionsmodells. Der Frankfurter Juraprofessor Rainer Hofmann sprach von einem weltweiten „Trend, Mehrstaatigkeit hinzunehmen“. Schon jetzt akzeptiere Deutschland, dass EU-Bürger mehr als einen Pass haben. Für die Kinder aus binationalen Ehen gilt die doppelte Staatsbürgerschaft ohnehin. Die Abschaffung des Optionsmodells sei deshalb „nicht nur rechtspolitisch wünschenswert, sondern auch verfassungsrechtlich geboten“, erklärt Astrid Wallrabenstein von der Universität Gießen in ihrem Gutachten für den Innenausschuss des Bundestags.
Die Feststellung des hessischen Innenministeriums, dass die Einwohner- und Staatsbürgerzahlen in Deutschland weit auseinander liegen, nahm der Frankfurter Anwalt Dr. Reinhard Marx zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass ein wachsender Teil von Menschen, die in Deutschland geboren wurden und ihre Zukunft in Deutschland sehen, Bürger zweiter Klasse sind. „Allein dass sie nicht wählen und gewählt werden können, beschränkt massiv ihre Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Das ist ein Missstand, der den Gesetzgeber beunruhigen müsste“, sagte Marx.
Interessantes Thema , aber nicht genug stoff um hetzkampange damit zu betreiben.
Also wird es irgendwie doch wieder in Vergessenheit geraten und die Poltiker werden das tuen was sie gern tuen:
Irgendeinen Scheiß fabrizieren.
Die wollen alles abschaffen aber ein freund von mir hat eine doppelte stattsbügerschafft da fragte ich ihn mal ob es überhaupt erlaubt ist er sagte nein also ist es doch erlaubt die doppelte staatsbürgesrchafft.
Schöne Grüße
Holger
@ Holger
Wenn Ihr Freund bis zu einem Gewissen Zeitpunkt die Doppelte Staatsbürgerschaft erhalten hat , so darf der Deutsche Staat diese Ihm nicht entziehen.
Laut Grundgesetzt war die Doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt , wobei sich die Herrn Politiker dazu entschieden haben dieses Gesetzt zu ändern.
Was Sie aber vergessen haben , war diese Entscheidung den jeweiligen Behörden mit zu teilen.
Diese Behörden haben munter den Türkischen Staatsbürgern im wissen dieser die Deutsche Staatsbürgerschaft aus geteilt.
Bis irgendwann einer bemerkt hat das diese handhabe so nicht richtig ist , worauf hin alle die ab diesem Geänderten Gestzteserlass erhlatene Deutsche Staatsbürgerschaft abgeben mußten.
Wie sagt man so schön im Deutschen , da weiß die Rechte nicht was die Linke macht.