Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Deutsch-Nachweis bei Ehegattennachzug angekündigt

24. Oktober 2007 | Von | Kategorie: Recht | 44 Kommentare |

Der Ehegattennachzug hängt seit der Änderung des Aufenthaltgesetzes von dem Nachweis von Deutschkenntnissen ab. Ziel dieser Regelung solle die Verhinderung von Zwangsehen sein, erklärt Prof. Dr. Thomas Groß in der aktuellen Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik. Aber die Prämisse dieser Zweckbestimmung sei fraglich, so Groß, „denn damit wird unterstellt, dass Grundkenntnisse der deutschen Sprache quasi automatisch die Entscheidungsfreiheit erhöhen.“

Einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge berichteten bereits Rechtsanwälte von zahlreichen Anfragen von Betroffenen. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften protestiert längst lautstark gegen die neuen Vorschriften. „Deutschkenntnisse sind selbstverständlich notwendig, um in Deutschland ein selbstbestimmtes Leben führen sowie Möglichkeiten des Arbeitsmarktes in Anspruch nehmen zu können“, stellte die Bundesgeschäftsführerin Cornelia Spohn in ihrem Brief an den Bundesminister des Innern, bereits im März fest. Das Erlernen einer bisher fremden Sprache erfolge jedoch in einem Prozess, der selbst nach Jahren noch nicht abgeschlossen sei. „Der beste Lernort ist dabei das Land selbst“, so Spohn.

Spohn weist in ihrem Brief auch auf die schwierige Situation der Kursangebote hin. „In vielen Ländern werden Deutschkurse, wenn überhaupt, nur in den größeren Städten angeboten.“ Solche Angebote würden meist nicht die Landbevölkerung bzw. die Kleinstädter erreichen. Die Entwurfsbegründung verwies dagegen darauf, dass die Teilnahme an Kursen auch in weiter entfernten Gegenden Gastlandes zumutbar sei.

Die Kursgebühren betragen ferner etwa 1500 Euro. Die Unterkunftskosten sind in dem Preis nicht enthalten. Der Nachweis von Deutschkenntnissen vor der Einreise als Familienangehöriger komme damit einer sozialen Selektion gleich und stelle eine staatliche Einmischung in die Partnerwahlentscheidung dar. Dies werde auch dadurch verstärkt, dass für bestimmte Berufsgruppen und für Ausländer aus privilegierten Herkunftsländern die Regelungen nicht gelten. Auch Prof. Groß meint, dass dieses Erfordernis mit dem Prinzip der Chancengleichheit widerspricht. „Damit ist auch die Zulässigkeit dieser Anforderung im Hinblick auf den Schutz von Ehe und Familie fraglich“, so Groß.

Ein deutscher Staatsbürger aus Berlin möchte deshalb seine Partnerin aus der Türkei nachziehen lassen, ohne dass sie vorher ein Deutsch-Kurs besucht. Ihr sei der Besuch eines Sprachkurses unmöglich, da es in Ostanatolien kein Goethe-Institut gebe und die Sprachkurse in Ankara oder Istanbul überfüllt seien. Der Berliner Fraktionsvorsitzende der Grünen und Anwalt des Klägers, Volker Ratzmann, kündigte bereits eine Klage vor dem Verfassungsgericht an.

44 Kommentare
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  1. Also mal ganz ehrlich.. die Argumentation bezüglich zwangsehe ist nun wirklich sehr schwach!! Es ist eher ein peinlicher Vorwand die Einwanderungen zu stoppen…

  2. Wie wäre es denn, wenn der deutsche Staat und somit der deutsche Bürger in allen Ländern und Regionen der Welt für Deutschunterricht sorgen würde und notfalls die kompletten Kosten für einen Privatlehrer übernimmt, der im entlegentsten Tal am Hindukusch eine junge Frau unterrichtet, die ganz freiwillig einen Cousin aus Berlin heiraten möchte? Wäre damit dem Vorwurf der sozialen Selektion aus der Welt? Ich finde, daß man dann auch in jedem Winkel der Welt eine deutsche Botschaft oder ein Konsulat errichten sollte, damit die Reisekosten für die entsprechenden Einreiseformalitäten nicht zu hoch ausfallen. Schließlich kann es doch nicht sein, daß ein Amazonasindianer 5 Tagereisen plus Hotel- und Verpflegungskosten auf sich nehmen muß, um einen Einreiseantrag nach Deutschland zu stellen. Das ist doch wahnsinnig ungerecht.
    Ich denke auch, daß man jedem einfach die Einreise ermöglichen sollte, egal ob er jemals Deutsch spricht oder nicht. Was können denn Migranten dafür, daß die deutsche Sprache so kompliziert ist? Nichts!
    Außerdem wäre es doch nett, wenn die junge Braut oder der junge Bräutigam noch den Rest der Familie mitbringen dürfte. Um das soziale Umfeld der jungen Familie zu stabilisieren.
    Ich bin da ganz dringend für, da ich nicht glaube, daß diese Menschen ausgerechnet Deutschland als Heimat wählen um ein leichtes Leben zu führen und um von staatlichen Geldern zu leben. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Das der unglückliche deutsche Ehemann in Ostanatolien eine Frau heiratet die nur Türkisch kann ist noch lange kein Grund, daß er sein Glück mit der jungen Frau (die aus freiem Willen in die Ehe gegangen ist) in der Türkei sucht, obwohl er dort bestimmt keinen Sprachkurs benötigt.

    Ja, wo die Liebe hinfällt…. (ein Wald voller Geigen umschmeichelt unsere Ohren)

    Gruß,
    Volker

  3. @Volker

    einfach schön geschrieben 😀

  4. @Volker

    Aus einem Saulus wird niemals ein Paulus.

    Also verrammelt fest die Türen und malt irgenwelche Bedrohungsszenarien aus dem Amazonas oder dem Hindukusch.

    Führt unverzüglich die Visumspflicht für Zugvögel ein. Die könnten ja die Vogelgrippe einschleppen und deutsch können die sowieso nicht.

  5. Guten Tag,
    meiner bras. Ehefrau wurde bis jetzt die Aufenthaltsgenehmigung durch die Ausländerbehörde versagt, u.a auch wegen fehlender Deutschkenntnisse. Diese solle Sie in Ihrer Heimat (Porto Velho / Brasilien) erwerben. Meine Frau besucht bereits den 3. Intensivkurs (á 100 Unterrichtsstunden) hier in Deutschland. Wir haben mittlerweile Klage gegen den Entscheid der Ausländerbehörde erhoben. Es bleibt abzuwarten, wie das Verwaltungssgericht hierauf entscheiden wird.

  6. ER ist meine große LIebe deswegen habe ich ihn geheiratet ich fühle mich so ausgestosen nur weil ich ein ausländer geheiratet habe heiß es noch lange nicht das er mir wegen DEUTSCHLAND kommen geheratete hat so denken aber die deutsch ihr wießt ja nicht was LIEBE heißt was heiraten und familien grunden heißt …. so ein sinnloses gesetz was hat den für vorteile! keine nur die betroffenen mussen leiden wie z.B ich .Wir wißen ja alle in deschland die deuschen bürger heiraten ganz selten die prozent zahlen sind ganz wenig gegen satz zu anderen Ländern in deuschland grundet 1 von 10 eine Familie und bekommt kinder die gesetz macher sollen was dagegen tun und nicht noch mehr verhindern das Famili gegrundet wird so ein sinnloses gesetz ich konnte k…..tzen ihr weißt ja nicht was liebe heißt sonzt hättet ihr nicht so einen sinnlosen gesetz gemacht und die verliebte frisch geheiratet paare getrennt wie schwer es ist die tage tsunden minuten und soger sekunden ohne den gelibten menschen zu sein wo man ihn vermisst und jede sekunde mit ihn zusammen sein will und da kommt die blöde gesetz deusch lernen wie soll man in 3 monate deutsch lernen und test abgeben eine sprache kann man nur so lernen wen man sich in den land auch befindet ich verstehe nicht warum lasen die nicht die paartner einfach in deuschland deutsch zu lernen wo ist den dad unterschid die wollen uns ales nur schwer machen und ansehen wie die betroffene leiden sagt doch einfach AUSLÄNDER RAUS dan verstehen wir es alle. ICH habe deuschland geliebt aber wegen so einen gesetz ich hasse deutschland jetzt das haben nur die gesetz mache geschaft

  7. Hallo,
    mich interessiert brennend, was es neues hinsichtlich der Anwendung rechtsstattlicher Mittel gegen die Verschärgung des Aufenthaltsrechts gibt. Die Forderung, dass jemand der in Deutschland leben möchte, sich Kenntnisse der deutschen Sprach aneigent halte ich grundsätzlich für richtig. Zum Einen stellt sich aber die Frage, ob das tatsächlich vor der Einreise (zur Eheschließung bzw. Familienzusammenführung) erforderlich ist. Hier werden m. M. nach die wahre Gründe sichtbar: der deutsche Staat will es den Ausländern schwer machen! (Stand da nicht auch irgendwo geschrieben „Deutschand ist kein Einwanderungsland“?) . Andererseits werden die Anforderungen an die Deutschkenntnisse mit „einfachen Kenntnissen“ definiert. Da man die Entscheidung (schon wergen möglicher Korruption) nicht den Beamten überlassen will, ob der/diejenige „einfache Deutschkenntnisse“ besitzt, greift der Staat zum naheliegendsten mittes: das Goethe-Institut! (Ich habe grundsätzlich nichts gegen das Goethe-Institut und die Idee die dahinter seteht!). Der einfachste Sprachnachweis, der hier angebote wird ist der sog. A1-Test. Was liegt also näher, als auf das Goethe-Institut zurückzugreifen? Mal abgesehen, dass es sich hierbei um eine Monopolisierung handelt (oder bitte nennt mir andere Institutinen, die einen staatlich anerkannten Nachweis der DEutsch-Kenntnisse erbringen dürfen) – der sog. A1 Nachweis vom Goethe-Institut fordert Kenntnisse der Deutschen Sprache, die weit, sehr weit über die Anforderungen des Gesetzes über „einfache VSprachkenntnisse“ hinausgehen! Hat sich mal jemand die Beispiele zum A1-Test des Goetht-Institus im Internet angeschaut? Das ist schon sehr anspruchsvoll! Die Palette der „Nettigkeiten“ reicht von Hintergundgeräuschen über doppelte Negation bis zu irreführenden Aussagen, die der Proband erkennen muss – „einfache Kenntnisse“ eben *fg*.
    Läuft eine Klage in Karlsruhe ( oder anderswo) und wie ist ggf. der Status/Ausgang:
    – hinsichtlich des Widerspruchs zwischen A1-Anforderungen und lediglich „einfachen Kenntnissen“, wie sie vom Gesetz gefordert werden?
    – hinsichtlich der Ungleich-Behandlung von EU-Mitgliedern und Nicht-EU-Bürgern?
    – hinsichtlich der Verstöße gegen das Grundgesetz zum Schutz der Familie?
    – hinsichtlich der Verstöße gegen das Grundgesetz in Bezug auf Gleichbehandlung? (es gibt ja genügend Beispiele, dass sich z.B. Ehegatten auch ohne A1 aufhalten dürfen, wenn es ein „bestimmtes Interesse“ gibt)
    Vieleicht sind gar schon Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof oder auf Verletzung derMenschenrechte anhängig? – Frei nach dem Motto:
    Leute traut euch – und traut euch!!! (Bitte in den A1-Test aufnehmen!!!)

  8. Ich bin selbst auch von diesem irrsinnigen Gesetz, daß gegen die Grundrechte auf freie Partnerwahl und freie Wohnortwahl verstößt, betroffen. Auch ich bin sehr dafür, daß der ausländische Partner Deutsch lernt, wie sonst sollte eine Integration erfolgen, aber dies grundsätzlich vor Einreise zu verlangen ist verfassungswidrig und in höchstem Grade unmenschlich. Wer sind wir Deutschen, die sich vorschreiben lassen müssen, wann, wo und in wen wir uns verlieben, wen wir heiraten oder wo wir wohnen wollen. Es ist absolute Bevormundung und Entmündigung, eine freie Entfaltung und Gestaltung unseres Lebens wird uns heute von Gesetz wegen verweigert. Und der Spracherwerb zur Integration ist nicht der wirkliche Sinn dieses Gesetzes. Denn wenn ich schwanger wäre, bräuchte mein Partner keine Sprachkenntnisse nachzuweisen. Welch ein Hohn ist doch dieses Gesetz. Es sind Vorbereitungen im gange, eine Warnliste für Visa zu erstellen, das heißt, für Personen, denen keine Visa mehr erteilt werden sollen, weil sie einen deutschen Freund oder Partner haben. Weiterhin soll demnächst ein neues Gesetz entstehen, nach dem Deutschen vorgeschrieben werden soll, denen es zuzumuten ist, aufgrund vorhandener Sprachkenntnisse oder weil sie schon einige Zeit in dem Land des Partners gelebt haben, in dem Land des ausländischen Partners zu leben. Das heißt in gut Deutsch, die Deutschen, die die Frechheit hatten, sich in einen Ausländer zu verlieben oder längere Zeit in einem anderen Land, dem Land des ausländischen Partners, gewohnt haben, sozusagen „ausgebürgert“ werden sollen. Wer weiß, was uns noch alles erwartet. Und in dieser Frage sind sich die etablierten Parteien fast geschlossen einig. Sowohl CDU/CSU, SPD, FDP sind sehr dafür, die Einreise für Ausländer aus nicht europäischen Ländern zu erschweren. Wer weiß, eines Tages werden sie überhaupt keine Visa mehr bekommen. Ich halte in unserem sogenannten „Rechtsstaat“, der in Wirklichkeit ein Unrechtsstaat größter Güte ist, alles für möglich. Die einzigen Parteien, die gegen die neu in Vorbereitung befindlichen Gesetze sind, sind die „Grünen“ und die „Linke“. Aus diesem Grund werde ich mit 100 %iger Sicherheit die Linke“ wählen. Und jeder, der ebenso betroffen ist, wäre gut beraten, es ebenso zu tun. Weil unsere etablierten Parteien, die durch unsere Stimme die Macht erhalten haben, nicht FÜR sondern GEGEN uns regieren. Und ich bin seit einiger Zeit auf der Suche nach Betroffenen, damit wir uns gemeinsam gegen die Willkür und Bevormundung unserer Regierung wehren können. Ich werde dies mit Sicherheit nicht still hinnehmen.

  9. @ Juanita
    Ich bin von dieser sympathischen Regelung genauso wie Du betroffen. Mittlerweile klage ich vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Wenn den Machthabern in Deutschland etwas nicht gefällt, wird jedes Recht ignoriert, wie z.B. das eigene Grundgesetz, europäisches Recht und auch internationales Menschenrecht. Aber die Wut im Land, vor allem bei den Betroffenen, aber auch bei den relevanten Verbänden wie z.B. Flüchtlingsräte, PRO ASYL, Amnesty International und den Parteien DIE LINKE und DIE GRÜNEN, wächst. Der Deutsche Anwaltsverein hat bereits am 04.09.2008 eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland bei der EU-Kommission angeregt. Dieses neue FamiliennachzugsVERHINDERUNGSgesetz ist einmalig in der Welt. Aber anscheinend kratzt das unseren dienstbeflissenen ach so CHRISTLICHEN Bundesinnenminister weinig bis gar nicht. Setz Dich mit mir in Verbindung, Juanita. Meine Email-Adresse wird Dir Ekrem Senol schon geben. Ich erlaube es ihm hiermit ausdrücklich. Für Dich erstmal alles Gute !
    Viele Grüße, Klaus-Dieter
    PS: „Was Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht trennen !“ Steht in der Bibel, Herr Dr. Schäuble !

  10. hallo Klaus-Diete4r
    Danke für Deinen Kommentar, ich geb Dir mal hiermit meine E-Mail. juanita13055@web.de
    Kontaktiere mich bitte kurzfristig, bin sehr verzweifelt und weiß nicht mehr weiter.
    tschüß juanita

  11. @ Klaus-Dieter Boden:
    hi Klaus-Dieter
    danke für Deinen Kommentar, bitte kontaktiere mich kurzfristig, ich weiß nicht, wie ich an Deine adresse kommen kann.

  12. Hi liebe Leser
    ich hoffe auf mehr Kommentare zu dem Thema von Betroffenen oder Interessierten. Traut Euch einfach und schreibt.

  13. Hallo zusammen,
    ich habe vor genau einem Jahr geheiratet und lebe in Deutschland. Mein Mann ist auch nach der 3. Deutschprüfung durchgefallen, sodass wir weiterhin getrennt leben müssen.

    Nun habe ich über Freunde erfahren, dass die Voraussetzung entsprechende Deutschkenntnisse nachweisen zu müssen, aufgehoben wurde. Ist dies korrekt? Hat hierzu jemand nähere Informationen? Danke.
    Zainer

  14. Das ist bestimmt nicht wahr. Ich kämpfe aktuell dafür, meinen Mann herholen zu können. Sehe aber keine Möglichkeit, da dieses unmenschliche Gesetz nach wie vor in Kraft ist. Wählt die Grünen oder die Linken, je mehr Leute das tun, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, daß diese Unmenschlichkeit aufhört.

  15. @Juanita
    Natürlich ist es sinnvoll, wichtig und richtig, „richtig“ zu wählen, aber das allein ist auch keine Erfolgsgarantie. Politik nimmt sich immer sehr viel Zeit, die wir als Betroffene nicht in diesem Maße zur Verfügung haben, da wir endlich unsere EhepartnerInnen wiederhaben wollen ! Lies bitte meine heute geschriebenen Kommentare bezgl. des Artikels „EugH: Bei Unionsbürgern kein Sprachzertifikat bei Ehegattennachzug erforderlich“. Steht gleich oben am Anfang rechts.
    Viele Grüße,
    Klaus-Dieter

  16. @ Juanita:

    Hmm viel Glück wünsch ich euch.
    Ich verstehe deine Situation sehr… bis vor 6 Monaten war ich auch verzweifelt und versuchte meinen Mann ohne einen Sprachnachweis hierher zu holen. Nur dauert es in der Regel natürlich viel länger.

    Das Visum selbst hat er innerhalb von 8 Tagen erhalten. Es ging wirklich nur um dieses A1- Zertifikat, welches mein Mann auch erst beim 3. Versuch geschafft hat.

    Wo ist denn dein Mann, wenn ich fragen darf? Wie sind dort die Lernverhältnisse und Möglichkeiten, überhaupt Deutsch zu lernen? Das sind natürlich die Hauptprobleme. Meistens natürlich auch die finanzielle Seite… es ist echt zum krankwerden ich weiss…

    Ich wünsche euch auf jeden Fall vieeell vieeell Geduld und Mut.

  17. Hallo Betroffene
    viele haben das A1 Problem und unternehmen etwas.
    Es wird an die verschiedenen Behörden geschrieben wie
    Ausländerbehörde, Konsulat, Innenministerium des Bundes oder der Länder, verschiedene Politiker und vieles mehr !
    Jeder wird die Erfahrung gemact haben, dass immer die gleichen Pauschalbriefe zurückkommen.
    Argumente wie „Verhinderung von Scheinehen“ bessere beruflicher und gesellschaftlicher Einstieg mit dem A1 usw.
    Personn die kein Goethe Institut haben im Land, sollen sich Unterrichtsmaterial schicken lassen oder nach Schulen suchen, die Deutsch anbieten.
    Bei allen verzweifelten Argumenten, die nun die Politik sucht und vorbringt, es geht hier um das Geld.
    Der deutsche Staat will keine Kosten übernehmen, für einen Ausländer, der hier erst einmal aufgebaut werden muss.
    Hat der Ausländer ein Studium und ist noch Informatiker stehen ihm Tür und Tor offen.
    Der SPD Politiker Wiefelpütz soll gesagt haben, de Deutschkurs beinhaltet ja nur 300 deutsche Wörter und stimmte somit dem A1 Test zu.

    Die CDU CSU, die sogenannten Christen loben en Schutz der Ehe und Familie !
    Dieses Argument hört aber auf, wenn es um eine Verbindung Deutsch – Ausländer geht !
    Diese Partei erfindet mit ihrem Schäubl die verrücktsten Argumente, um Ausländer von Deutschland fernzuhalten.

    Die Linken sind vorbildlich und haben das Problem erkannt.
    Die Grünen wollen und dann wieder nicht so richtig.

    Ich selber möchte eine Ausländerin heiraten. Sie hat genug Geld und ich auch. Wir brauchen keine staatlichen Hilfen und Massnahmen. Zudem wollen wir nur in Deutschland 6 Monate bleiben und der Rest im Ausland. D.h. wir brauchen den deutschen Staat gar nicht. Zudem spricht meine Frau Englisch und Französisch perfekt.
    Aber nein, sie muss einen Deutschtest machen, weil es der deutsche Amtsschimmel so vorschreibt.
    In den Schreiben von den Behörden kommt dann auch der Satz der Scheinehe usw. vor, was dann völlig daneben ist.

    Leute und Betroffene !!!!!!!!!!!!!!
    Wir müssten mal die neusten Infos bündeln und erfahren, wer alles schon eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gestellt hat, bzw beim deutschen Verfassungsgericht.
    Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand?
    Wer weiss mehr ?
    Wo sind noch weitere Foren, die sich damit beschäftigen?

    Das was hier im Moment läuft ist völlig daneben und garantiert Verfassungswiedrig.

    Übrigens, eine deutsche Sprache lernt man im Land am besten !

    Meine E Mail Adresse ist

    A1protest@t-online.de

  18. Wie wäre es, wenn grundsätzlich alle Bundestagsabgeordneten und Minister Englisch und Französich zwingend sprechen müssen, damit sie die Europäischen Nachbarn aber auch die Welt sprachlich verstehen.

    Schaut Euch mal die politischen Figuren in Deutschland an, da können die wenigsten Englisch !! Geschweige Frannzösisch !
    Und diese Figuren wollen Ausländern vorschreiben, dass sie Deutsch zu sprechen haben?

    Armes dummes Deutschland !

  19. „Wo sind noch weitere Foren, die sich damit beschäftigen?“

    http://www.info4alien.de

    da sind die Sachbearbeiter, die tagtäglich mit „Ausländern“ zu tun haben. Viele Berichte dort sind zum Thema Ehegattennachzug verfasst. Mir hat sie damals auch sehr geholfen.

    „Wir müssten mal die neusten Infos bündeln und erfahren, wer alles schon eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gestellt hat, bzw beim deutschen Verfassungsgericht.
    Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand?
    Wer weiss mehr ?“

    Das wüsste ich auch gern…

  20. http://multikultiladys.foren-city.de/

    dieses ist auch eine super-Seite, wenn es um Erfahrungsberichte geht. Nur leider haben viele nicht mehr geschrieben, deshalb wird die Seite warscheinlich bald gesperrt.

  21. Es ist zum Verückt werden.

    in § 28 Aufenthaltsgesetzt „Ehegattennachzug zu Deutschen“ wurden die vom Verfassungsgericht geforderten erleichterten Bedingungen festgeschrieben und gleichzeitig wieder ausgeheblt durch einen Verweis auf §30.

    Den Behörden geht es imho einen feuchten Kehricht an, ob ich mit meiner Frau Deutsch, Englisch oder Chinesisch rückwärts spreche. Entscheident ist (z.B. für das verneinen einer Schein- oder Zwangsehe), das man sich überhaupt verständigen kann. Die Sprache ist irrelevant. Für Behördengänge gibt es nötigenfalls vereidigte Dolmetscher.

    Zweitens verstößt der Sprachtest gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundhesetztes. EU-Ausländer brauchen keinen Sprachnachweis um in Deutschland heiraten, wohnen oder Arbeiten zu dürfen und können nach Wohnsitzverlegung nach D-Land sofort H4 Beantragen. Ein Ehepartner der aus nicht EU-Ländern kommt muss Sprachkenntnisse nachweisen und der Ehegatte genügend Einkommen weil es kein H4 gibt

    Wo bleibt da die Gleichbehandlung……

    Ich kann betroffenen Paaren nur raten im, Ausland zu heiraten, ein Kind anzusetzen, im Ausland die Vaterschaft anzuerkennen und dann die Familienzusammenführung zu machen. Ein Kind hat das Recht zu seinem deutschen Vater zu ziehen und die Mutter hat das Recht bei ihrem deutschen Kind zu sein

  22. Hallo an alle !
    Seit dem 01.12.2009 ist nun der Lissabonvertrag in Kraft. Somit ist auch die Europäische Charta der Menschenrechte diesem gleichgestellt. Bemerkenswert ist der Artikel 21, Absatz 2 deser Charta, der das
    Diskriminierungsverbot regelt. Hiernach werden es jetzt die „Christen“ in unserem Bundestag sehr schwer haben, die Inländerdiskriminierung beim Ehegattennachzug weiterhin zu betreiben. Ich kann nur jedem, der davon betroffen ist, empfehlen, sich an die Europäische Gerichtsbarkeit zu wenden, damit diese Schweinerei endlich aufhört. Und ich hoffe nicht, daß der EuGH vor Deutschland einknickt.
    Grüße, Klaus-Dieter

    PS: Nachzulesen im Migrationsrecht.net

  23. @ Klaus-Dieter Boden: Ich nehme an, du bist gebürtiger Deutscher?! Wie kann man nur gegen sein eigenes Land so gehässig sein, speziell gegen Regierungsmitglieder, die nur ihre Pflicht tun. Wenn du eine ausländische Frau geheiratet hast, ist das dein “Privatvergnügen”. Warum sollten Einheimische auf ihre Kosten (sprich Steuern) dein Privatvergnügen erleichtern. Herr Schäuble macht nur seine Arbeit, d.h. er versucht die Mehrheitsgesellschaft vor der Minderheitengesellschaft rechtlich zu “schützen”. Ich frage mich sowieso, warum nicht alle, die hier “Jammern” nicht in ihr Ursprungsland zurückgehen. Aber die Antwort kann ich mir gleich selbst geben, ihr Leben würde weit weniger einfach verlaufen, oder?

    Also Deutschland ist kein Schlaraffenland, wer hier lebt muss sich an die Gesetze halten und wenn ihm diese nicht “gefallen” dann hat das Ursprungsland vielleicht bessere?!…….. Deutschland ist ein freies Land, hier kann jeder wieder gehen, dem es hier nicht gefällt, oder?

    Ich verbitte es mir jedenfalls als Deutsche, dass man unser Land deskreditiert, wenn nicht alles so läuft, wie es die Einwanderer oder deren Nachkommen es gerne hätten!!!!!!

  24. Auf soviel braunen Schwachsinn muß ich nicht antworten !
    Viel Spaß bei Deinem nächsten NPD-Stammtisch !

  25. Es ist mir bei meinem Eintrag klar gewesen, dass so eine dumm-dreiste Antwort kommt;

    Egal stecke dir meine Ausführungen hinter deinen Spiegel, sofern du einen hast, lächle

  26. @Pragmatikerin
    Zitat: Wenn du eine ausländische Frau geheiratet hast, ist das dein “Privatvergnügen”
    und was Bitte schön hat sich die Regierung in ein Privatvergnügen einzumischen?
    Zitat: Warum sollten Einheimische auf ihre Kosten (sprich Steuern) dein Privatvergnügen erleichtern.
    Wie kommen Sie darauf das der Ehegattennachzug etwas mit den Steuern zu tun hat , kennen Sie überhaupt das Aufenthaltsgesetz?
    Zitat: Ich verbitte es mir jedenfalls als Deutsche, dass man unser Land deskreditiert, wenn nicht alles so läuft, wie es die Einwanderer oder deren Nachkommen es gerne hätten!!!!!!
    Tja und ich verbitte es mir das Sie die Meinungsfreiheit hier unterdrücken wollen, jeder hat das Recht seine Meinung zu äußern.
    Lesen Sie sich mal das durch was Sie geschrieben haben“ Zitat: Ich frage mich sowieso, warum nicht alle, die hier “Jammern” nicht in ihr Ursprungsland zurückgehen. , vielleicht sind sie schon in Ihren Ursprungsland, nämlich Deutschland.
    Es Betrifft sowohl Ausländische Mitbürger als auch Deutsche die hier leben, arbeiten und Ihre Steuern zahlen.
    Befassen Sie sich mal etwas mehr mit dem Thema, welche Auswirkungen dieses Gesetz hat und ob es Recht ist die Betroffenen Personen in ein Soziales Abzeits zu drängen.
    Wann wird aus Recht Unrecht? Wenn es 1 Menschen oder 100 Menschen oder 100000 Menschen betrifft?

  27. Wann wird aus Recht Unrecht? Wenn es 1 Menschen oder 100 Menschen oder 100000 Menschen betrifft?

    Diese Frage gefällt mir… Sollte man dick unterstreichen!!! 🙂

  28. @Renkens

    Über Ihre Ausführungen vom 21.3.2010 – sorry – konnte ich nur schmunzeln. Ich brauche nicht das Aufenthaltsgesetz zu kennen um zu wissen, was hier in Deutschland passieren würde, wenn der Zuzug von Ehegatten aus der Türkei nicht durch Auflagen begrenzt würde.

    Schade auch, dass Sie auch nicht wissen, was ein Ursprungsland ist. Sie sind vielleicht in Deutschland geboren, aber Ihre Wurzeln (die Herkunft der Eltern) war sicher nicht Deutschland, sonst hätten Sie mit der Einreise eines Ehegatten keine Probleme.

    Übringes, ich lege selbst sehr viel Wert auf Meinungsfreiheit, natürlich „gestatte“ ich dies auch den ausländischen Mitbürgern!!!!!!!! Aber was hier geschrieben wird, ist keine Meinung sondern es sind Forderungen an ein Land in welchem viele – ohne eigene Anstrengungen – sehr gut leben!!!!!!!

    Überlegen Sie doch mal was passieren würde – nur als Beispiel – wenn ich als Deutsche Erdogan auffordern würde, unserer Bundeskanzlerin zu gestatten, in der Türkei Erklärungen über Mißstände gegenüber Deutschen und ihrer Religionsausübung oder Einreisebestimmungen in die Türkei zu erlauben (was Erdogan sich in Köln unerlaubt heruasnahm)!!!!

    Über soziales „Abseits“ von z.B. Türken brauche ich wohl nicht zu antworten, oder? Welche Vorteile diese hier in Deutschland gegenüber der Türkei haben, können Sie in den Sozialgesetzbüchenrn I – X nachlesen -;-)

    Soviel zu Ihrem Beitrag.

    Pragmatikerin

  29. @ Pragmatikerin:
    Tja da muß ich Sie leider eines besseren belehren ich bin Deutscher Staatsbürger auch meine Eltern, Großeltern und noch ein paar Generationen weiter, so viel zu dem.
    Sie brauchen das Aufenthaltsgesetz nicht kennen schreiben Sie, wie wollen Sie sich zu etwas äußern was Sie nicht kennen?
    Falls Sie es noch nicht Wissen wird beim heutigen Ehegattennachzug/Familienzusammenführung die Sicherung des Lebensunterhalt vorrausgesetzt.
    § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen

    (1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass

    1. der Lebensunterhalt gesichert ist,

    Der Lebensunterhalt muss aus eigenen Mitteln gesichert sein, das kann auch beim Nachzug zu Deutschen von der ABH gefordert werden. Bevor Sie wieder irgendwelche Falschen Äußerungen oder Vermutungen machen ich arbeite seit 12 Jahren in ein und der selben Firma, bei mir ist der Lebensunterhalt gesichert.
    Denn wenn der Lebensunterhalt nicht für längere Zeit gesichert ist wird kein Visum erteilt.
    Das heißt es muss ein Arbeitsvertrag vorgelegt werden wo man nicht mehr in der Probezeit ist und so weiter.
    Fragen Sie mal die Betroffenen wie sowas abläuft, wenn Sie an die Menschenrechte und das Grundrecht glauben werden Sie schnell merken wie hier die Würde und Rechte der Menschen mit Füssen getretten wird.

  30. @Renkens

    Wer nichts verstehen will, wird auch nichts verstehen, darum beende ich hiermit für mich das Diskussionsthema.

    Pragmatikerin

    Pl.S. ich bin seit 6 Jahren Schöffin beim Landgericht Frankfurt. Meinen Sie immer noch, ich hätte keine Ahnung?!
    die obige

  31. @ Pragmatikerin:
    Sie sind als Schöffin nicht frei von Vorurteilen, Sie haben selber geschrieben:

    Zitat:
    Ich brauche nicht das Aufenthaltsgesetz zu kennen um zu wissen, was hier in Deutschland passieren würde, wenn der Zuzug von Ehegatten aus der Türkei nicht durch Auflagen begrenzt würde.

    Sie beziehen das nur auf eine Nationale Gruppe, dabei vergessen Sie das es auch andere Zuwanderer aus Nationen gibt und auch Deutsche die gewollt oder ungewollt auf Kosten der Steuerzahler von den Sozialen Hilfen leben.
    Der Sprachnachweis hat aber mit den Sozialen Hilfen nicht das geringste zu tun.

    I. Die Grundrechte
    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
    Menschenrechtserklärung:
    Artikel 12
    Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
    Artikel 16
    1. Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
    2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
    3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
    Und diese Menschenrechtserklärung hat Deutschland auch unterzeichnet.

    Vielleicht machen Sie sich doch mal die Mühe die Auswirkungen dieses Gesetzes zu hinterfragen und die Berichte der Betroffenen Personen zu finden und zu lesen.

  32. @Pragmatikerin
    Mir ist der Morgenkaffee wieder hochgekommen

    …man sollte von Ihrem Beitrag einen Screenshot machen und an das Landgericht Frankfurt mailen…unglaublich was Sie hier von sich geben.
    Und ja, Sie haben keine Ahnung aber davon viel, Ich bin auch davon überzeugt das Sie die Vereidigungsformel völlig ignoriert haben denn überhören kann man sie eigentlich nicht.

    Es ist auch leider möglich das braunes Pack als Schöffen eingesetzt werden da hier die Gesinnung nicht geprüft wird und kann.
    Wenn Leute die unter der Strafgrenze von 6Monaten bleiben (was ja nicht so selten ist) ebenfalls als Schöffen eingesetzt werden können muß man sich fragen „wie kriminell ist eigentlich die Justiz?“ Das frage ich nicht nur mich, sondern auch Richter und Staatsanwälte allerdings alle a.D. Warum wohl?
    Wenn Sie meinen das hier ein Herr Schäuble diskreditiert wird kann man nur sagen, das hat er schon selbst getan (siehe Spendenskandal) oder ein Herr Kohl der wie ein Mafiaboss seine Geldgeber nicht nennen will, eindeutig Rechtsbruch. Oder ein Herr Rüttgers dem Verbindungen zur italienischen Mafia nachgesagt werden
    (nicht weil Wahlkampf ist) siehe Journalist und Mafiakenner Jürgen Roth. Und die tun all nur ihre Pflicht?
    Der blindeste unter den Blinden, ist der, der nicht sehen will und das sind Sie.
    Das einzige was man ihnen zugute halten kann ist, da sie in der Haupsache mit Straftätern zu tun haben,
    man verändert den Blickwinkel und sein Weltbild das bleibt gar nicht aus. Nur dann sollte man sich mal selbst hinterfragen ob man für diesen verantwortungsvollen Job überhaupt noch geeignet ist. Leider kann man da nicht so ohne weiteres einfach aussteigen, was ich auch für ein Unding halte.

    Schöne Grüße aus dem Ausland
    sie stolze Deutsche

    PS. Und ja hier ist vieles einfacher

    lucas

  33. @lucas
    Ich vergass, dass dies ein Blog von und für Ausländer ist. Wie konnte ich annehmen, dass auch die Meinung der anderen Seite zählt.

    Übrigens, Ihre Nazi-Keule können sie wieder einstecken, diese tangiert mich nicht.

    Pragmatikerin

  34. @Pragmatikerin
    Meinungen ja aber Bitte zum Sachverhalt Sprachnachweis beim Ehegattennachzug von Drittstaatlern zu Ausländischen Mitbürgern und Deutschen.
    Vor allem kann man Ihnen vorhalten das Sie alle in einen Topf schmeißen und vom der Diskusion abweichen.
    Damit Sie und alle anderen sich mal ein Bild machen können habe ich hier ein Link für Sie.
    http://www.verband-binationaler.de/fileadmin/user_upload/Stellungnahmen/broschuere_ehegattennachzug.pdf
    Ich rate Ihnen dieses mal in Ruhe zu lesen und dann sich selber mal die Frage zu stellen ob Sie das selbe durchmachen wollen.
    Noch eins hier schreiben nicht nur Ausländische Mitbürger sondern auch Deutsche falls Ihnen das noch nicht aufgefallen sein sollte.
    Falls Sie meinen das der Sprachnachweis einfach ist schlage ich Ihnen vor diesen in der Sprache, Schrift und Form meiner Frau zu machen. Aber nur mit den Mitteln welche den Betroffenen zur Verfühgung stehen.
    Denn erst dann können Sie sich zu etwas Äußern was Sie dann auch selber erfahren haben.

  35. @Renkens

    Bitte glauben Sie mir, dass ich nicht so hartherzig bin, um die Problematik dieses Themas „Sprachnachweis beim Ehegattennachzug von Drittstaatlern zu Ausländischen Mitbürgern und Deutschen“ nicht zu verstehen. Alles was die Gefühlsebene betrifft ist sicher für die betreffenden Personen wichtig und im gewissen Sinne auch tragisch, wenn es nicht wunschgemäß läuft.

    Aber bitte versuchen Sie auch meine Position als Deutsche zu verstehen. Ich bin Jahrgang 1946 und mache gerade die Erfahrung, dass alles, was in über 65 Jahren Bundesrepublik aufgebaut wurde, so nach und nach vor „die Hunde“ geht……….. Bedingt – auch – durch die Globalisierung sehen sich viele Völker – auch wir Deutschen – mit Problemen konfrontiert, mit denen wir niemals gerechnet haben. Dadurch, dass uns quasi der Status „Einwanderungsland“ aufgezwungen wurde, müssen wir zum Teil Pflichten übernehmen, die wir so nicht wollten, oder haben Sie sich schon einmal Gedanken über die Gefühle der Deutschen gemacht? Können Sie ermessen wie es ist, wenn immer wieder nur – und speziell an die arbeitende deutsche Bevölkerung – Forderungen gestellt werden? Können Sie vielleicht auch meine Gefühle verstehen, wenn ich als Rentnerin 45 Jahre gearbeitet habe und meine Rente knapp über Hartz IV liegt? Das hängt sicher nicht damit zusammen, dass ich zuwenig gearbeitet oder zu wenig verdient habe, nein die Abgabenlast auch für uns Rentner hat ein Mass erreicht, welches nicht mehr tolerierbar ist……..

    Bedenken Sie, alleine in Frankfurt am Main, wo ich wohne, leben ca. 170 Nationen zusammen, die alle Bedürfnisse haben und sicher diese nicht an ihr Herkunftsland stellen sondern an uns Deutsche (unsere Regierung)!!!!!

    Haben Sie also auch Verständnis dafür, dass wir in diesem Umfang für „Fremde“ keine keine Verantwortung übernehmen wollen und werden. Was hilft es wem denn, wenn in Deutschland auch alles „den Bach heruntergeht“ wie in so vielen anderen Ländern? Deutschland braucht – auch in Zeiten von Wirtschaftskrise und sonstigen Katastrophen – auch genügend „Selbstsucht“ um aus diesem Schlamassel wieder herauszukommen.

    Noch einmal, ich besitze genügend Gefühl für den Wunsch der Ehegatten zusammen sein zu können (ich bin seit 42 Jahren verheiratet), aber wenn es in Deutschland so schwierig ist, warum dann nicht einfach in einem anderen Land?!

    Mit freundlichem Gruss
    Pragmatikerin

  36. @ Pragmatikerin:
    Ich weiß schon was Sie meinen, nur hat dieses sehr viele Gründe mehr.
    Zum einen wäre da die Demografische Entwicklung in Deutschland zu berücksichtigen. Da die Geburtenrate immer geringer wird, kann unsere nachfolgende Generation kaum noch den Generationsvertrag von 1957 aufrecht erhalten. Ein weiterer Ausschlag war die Wiedervereinigung Deutschlands, die Bürger der Neuen Bundesländer können genauso wenig dafür wie wir. Nur die Sozialleistungen mußten von heute auf morgen von den Sozialkassen mit getragen werden weil die Politiker der damaligen DDR den Staat in den Bankrott gebracht haben und die Kassen leer waren. Dieses hat unser Sozialsystem den eigentlichen rest gegeben was über lang oder kurz so oder so gekommen wäre.
    Dann kommen noch die Personen dazu welche bewusst auf Kosten des Staates leben aber das geht durch die reihe weg, denn es gibt Leute, egal welcher Herkuft Sie abstammen, welche sich sagen warum soll ich arbeiten gehen wenn ich genauso gut vom Vaterstaat leben kann als wenn ich jeden Morgen zur Arbeit gehe.
    Was mir jetzt noch so einfällt ist die Heraufsetztung der Altersgrenze für den Rentenanspruch.
    Durch die Anhebung der Altersgrenze werden die Arbeitsstellen länger besetzt und die Jungen Leute bekommen den Arbeitsplatz viel später und liegen somit den Eltern oder dem Staat auf der Tasche.
    Es gibt da bestimmt noch einiges mehr was da eingreift und Auswirkungen hat die wir jetzt noch nicht sehen werden.
    Der Sprachnachweis für den Ehegattennachzug wird dem Staat am Ende mehr kosten als wenn die Ehepartner hier nach Deutschland einreisen würden und den Sprachnachweis nach 1 oder 2 Jahren machen würden. Denn die Unterhaltskosten für die der Ehepartner aufkommt für seinen zuziehenden Ehegatten/in sind Steuerlich absetztbar. Was ich jetzt nicht genau weiß ist ob die Lohnsteuerklasse III rückwirkend geltend gemacht werden kann. Denn Sie zahlen ja immer noch Steuern nach der Lonsteuerklasse I weil durch ein Zwangsgesetz die Eheleute getrennt sind. Wenn Sie die Berichte gelesen haben aus dem Link können Sie sich vorstellen was das den Steuerzahle am Ende kosten wird?
    Die Regelung welche die Skandinavischen Länder getroffen haben sind besser und Sie würden auch in Deutschland anwendbar sein. Der Meinung bin ich das damit allen besser geholfen wäre als das was zur Zeit durch den Gesetzgeber gemacht worden ist.
    Zu Ihrer Frage: Warum dann nicht einfach in einem anderen Land?
    Weil ich hier eine Arbeitsstelle habe bis ich in Rente gehe, wenn nichts unvorhergesehenes passiert und meine Frau hier auch gleich eine Arbeitsstelle bekommen könnte. Somit würden wir dem Staat nicht zur Last fallen und das betrifft eigentlich den Größten Teil der Betroffenen.

    Eins mal nur so am Rande ob das Wahr ist kann ich nicht sagen da ich es nur wo anders mal gelesen habe: Warum wird nur der Sprachnachweis des Goehte Instituts als Nachweis anerkannt? Ich habe mal gelesen das vor dem Sprachnachweis das Goethe Institut kurz vor dem aus stand und da einge Institute schon vorher geschlossen wurden sollte man da mal eine Offenlegung der Bilanzen vor und nach dem Inkrafttretten des Gesetzes fordern.

    Mit Freundlichen Gruß Renkens

  37. @Renkens

    Schön, dass Sie auf meine Argumente, warum u.a. der Ehegattennachzug seitens der deutschen Regierung nicht gerade forciert wird, eingegangen sind; das erleichtert die zwischenmenschliche Kommunikation ungemein 🙂

    Zuerst möchte ich in kurzen Worten die von ihnen angesprochene demografische Entwicklung – nicht nur in Deutschland – beleuchten. Es stimmt, dass die Geburtenrate immer geringer wird und die nachfolgenden Generationen kaum noch den Generationsvertrag von 1957 aufrecht erhalten können.

    Tatsache ist aber auch, dass zwischen 1955 und 1964 die durchschnittliche Kinderzahl nach oben schnellte. Dieser „Babyboom“ fiel mit dem „Wirtschaftswunder“ zusammen. Der allgemeine Wohlstand nahm zu, die Menschen blickten nach den fatalen Kriegsjahren optimistisch in die Zukunft und konnten sich wieder mehr Kinder leisten. Der Boom erwies sich jedoch als kurzlebig. Der Abwärtstrend hielt an. Die Bevölkerungswissenschaft spricht vom demografisch-ökonomischen Paradoxon: Trotz positiver wirtschaftlicher Entwicklung und wachsendem Wohlstand ging die Kinderzahl je Frau zurück. Dieser Zusammenhang lässt sich bis in die 1970er Jahre für alle Industrienationen und für Entwicklungsländer, die auf dem Sprung nach vorn waren, nachweisen.

    Ausserdem, junge Paare sehen die Gründung einer Familie als eine von vielen Möglichkeiten zur Lebensplanung an. Der gesellschaftliche Aufbruch in den 1960er Jahren, die Befreiung von als „bürgerlich“ empfundenen Moralvorstellungen und die veränderte Rolle der Frau in der Gesellschaft trugen ebenfalls zu dieser tief greifenden Umgestaltung der individuellen Lebensentwürfe in Deurschland bei. Die „Antibabypille“, die 1961 auf den Markt kam, hat diese Umgestaltung nicht ausgelöst. Sie passt nur perfekt dazu. Denn mit diesem relativ sicheren neuen Verhütungsmittel wurde die Verantwortung für die Familienplanung erstmals einzig und allein in die Hand der Frauen gelegt. Heute ist es für Frauen wie Männer nicht nur möglich, sondern gesellschaftlich akzeptiert, ohne Kinder durchs Leben zu kommen.

    Aber etwas anderes ist noch viel gravierender und beeinflusst ebenfalls viele Entscheidungen – nicht nur die der Bundesregierung – sondern auch anderen europäischen Regierungen betreffend Geburtenrückgang, denn dieser ist in Deutschland und anderen Ländern von epochalem Ausmass.

    Wäre es, wie noch Ende des 19. Jahrhunderts verbreitet, bei fünf oder mehr Kindern pro Familie geblieben, hätte dies zu einem Bevölkerungswachstum geführt, das auf Dauer nicht nachhaltig zu gestalten gewesen wäre. Gerade die armen Länder der Erde leiden noch heute unter dieser demografischen Falle. Sie erleben keinen Wirtschaftsaufschwung, bei dem die Kinderzahlen von alleine sinken. Und die hohen Kinderzahlen verhindern eine wirtschaftliche Genesung, weil zu viele junge Menschen heranwachsen, die weder Ausbildung noch Arbeit finden. Zudem überbeansprucht das Bevölkerungswachstum vielerorts die natürlichen Ressourcen. Noch schlimmer würde sich ein solches Wachstum in den Industrienationen auswirken. Denn dort verbrauchen die Menschen schon heute weit mehr nicht erneuerbare Rohstoffe, als in den natürlichen Kreisläufen des Planeten zur Verfügung stehen.

    Dass die Bevölkerung in Deutschland dennoch um etwa 10,5 Millionen zugenommen hat, liegt – auch – an der Zuwanderung: Mittlerweile leben hierzulande 15 Millionen Menschen mit „Migrationshintergrund“, also Aussiedler, Ausländer und eingebürgerte Zuwanderer sowie deren Kinder.

    Und hier beisst sich die „Katze in den Schwanz“: denn, selbst wenn künftig mehr Menschen aus aller Welt nach Deutschland kämen, könnten sie nicht verhindern, dass sich mittelfristig das Verhältnis von Jung zu Alt dramatisch verschiebt. Den immer kleiner werdenden Neugeborenen-Jahrgängen steht eine im Verhältnis immer größere Zahl alter und hochbetagter Menschen gegenüber, die von den Sozialsystemen versorgt und von den Jüngeren und wirtschaftlich Aktiven finanziell unterstützt werden müssen.

    Ausserdem ist es erwiessen, dass qualifizierte Einwanderer sich sehr schnell an die Gegebenheiten – auch in Bezug auf Familienplanung – an das Einwanderungsland anpassen. Es ist also nicht zu erwarten, dass dann mehr Kinder auf die Welt kommen………

    Ebenso gebe ich zu bedenken, dass, so weit ich weiss, es sich um eine europaweite Direktive, Sprachtests bei Ehegattennachzug zu verlangen, handelt. Das Kosten-/Nutzungsverhältnis sei mal dahingestellt, Wahrsager sind wir alle nicht, oder?

    Warum gerade das Goetheinstitut massgeblich bei den Sprachtests beim Ehegattennachzug hervorgehoben wird, erschliesst sich mich nicht, sorry.

    Ihnen wünsche ich aber auf jeden Fall, dass Ihre Lebensplanung aufgeht.

    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

    Pragmatikerin

  38. @ Pragmatikerin:
    Danke für Ihre Wünsche!
    So sollte eigentlich eine Diskussion sein und das ist auch Sinn und Zweck dieses Blogs.
    Ob der Sprachnachweis der Kompetenzstufe A1 des europäischen Referenzrahmen in jeden EU Mitgliedstaat gefordert wird kann ich nicht genau sagen.
    Was ich aber genau sagen kann ist das der Sprachnachweis nur in drei Ländern vor dem Ehegattennachzug/Familienzusammenführung gemacht wird.
    Das sind die Niederlande, Frankreich und Deutschland, wobei Frankreich aber nur den Sprachnachweis A1.1 fordert.
    Beim Bundesverwaltungsgericht wurde ja gesagt das der zuziehende Ehegatte ein Sprachvisum beantragen könnte wenn der Erwerb des Sprachnachweis im Herkunftsland zu lange dauern würde. Was das Bundesverwaltungsgericht aber nicht bedacht hat ist das die Deutschen Botschaften meistens kein Visum für ein Sprachkurs in Deutschland bei Eheleuten genehmigt und man kann dagegen nicht remonstrieren.
    Ich möchte Ihnen mal an Hand meines Beispiels zeigen was auf die meisten Betroffenen zukommt.
    Für den Lebensunterhalt meiner Frau überweise ich Monatlich 270,-€, das sind im Jahr 3240,-€ hinzu kommen noch Überweisungsgebühren von a 32,-€, das sind dann schon 3624,-€.
    Wenn dann auch noch zwei Kurse besucht werden a 600,-€ plus den anfallenden Fahrtkosten a 200,-€ sowie Unterrichtsmaterial und zwei Prüfungsgebühren von 180,-€ ist man schnell bei 5404,-€ und das bei der Lohnsteuerklasse I.
    Stellen Sie sich das bei jemanden vor der Verkäufer/in ist mit einen Nettogehalt von Monatlich ca. 900,-€ oder einem Busfahrer/in der so um die 1200,-€ verdient.
    Die Leute haben dann weniger zum leben als ein Harz IV Empfänger und das sollte eigentlich nicht sein.
    Ich denke hier muss die Regierung etwas unternehmen das dieser Personengruppe eine Alternative zur Verfügung gestellt wird.

    Mit freundlichen Gruß Renkens

  39. @Renkens

    Ich habe hier einen Artikel über „Sprachtest bei Ehegattennachzug“ im Internet gefunden, den ich Ihnen nicht vorenthalten will. Vielleicht können Sie das eine oder andere verwerten?!

    Wie ich anfangs bereits schrieb, finde ich es für die Menschen, die von diesem Gesetz betroffen sind, schlimm, dass sie durch ihre Beziehung zu einem Ausländer solche Schwierigkeiten beim Nachzug in die BRD haben. Ich würde es auch begrüssen, wenn n u r in jedem Einzelfall ein solches Procedere verlangt würde. Ab wo anfangen?!

    Ich glaube auch nicht daran, dass mit diesem Gesetz Zwangsehen verhindert werden sollen, vielmehr ist damit wohl eine unkontrollierbare Einwanderung nach Deutschland gemeint und soll wohl auch Scheinehen gegensteuern.

    Für mich ist dieses Thema nun erledigt, obwohl ich es für sehr diskussionswürdig halte. Da ich aber als Nichtbetroffene mich nur allgemein mit meiner Meinung einbringen kann, beschliesse ich hiermit meine Beiträge.

    Mit freundlichen Grüssen

    Pragmatikerin

    ….
    „Sprachtests beim Ehegattennachzug verstoßen gegen die Menschenrechte
    Zu der seit einem Jahr geltenden Regelung, wonach für den Ehegattennachzug eine Sprachprüfung erforderlich ist, habe ich allerdings eine eigene Meinung: Diese Regelung ist so eindeutig menschenrechtswidrig, dass ich mich ernsthaft frage, was die Verantwortlichen hier geritten hat. Die Quittung haben sie nach noch nicht mal einem Jahr bekommen: Bereits am 25. Juli hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Gesetz gekippt, weil es gegen EU-Recht verstößt. Das Urteil in der Rechtssache Metock u.a. (C-127/08) hat zunächst aber nur Auswirkung auf hier lebende EU-Bürger und gilt nicht für Deutsche. Der EuGH hatte nur zu entscheiden, welche Anforderungen man an den Nachzug von Ehegatten bei EU-Bürgern stellen darf, die in ein anderes EU-Land umgezogen sind. Betroffene, die eine andere EU-Staatsbürgerschaft als die Deutsche haben, sollten sich auf den Sprachtest gar nicht mehr einlassen — ganz gleich ob der Ehegatte nun Deutsch kann oder nicht — und auf das Urteil des EuGH verweisen.

    Daraus ergibt sich auch, dass man Anträge auf Ehegattennachzug möglichst nicht im eigenen Land, sondern besser in einem anderen EU-Mitgliedsland stellt. Wer in Grenznähe lebt sollte also durchaus einen Umzug nach Dänemark, Polen, Tschechien, Holland, Belgien, Luxemburg oder Österreich in Erwägung ziehen. Man muss aber richtig umziehen, das heißt seinen ersten Wohnsitz in dem Nachbarland haben. Das geht nur mit einem gesicherten Einkommen, also z.B. als Berufspendler, wenn die Arbeitsstelle auch in dem Land liegt oder in erreichbarer Nähe als Grenzpendler. Für Bezieher von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld kommt das nicht in Betracht, für Rentner oder Leute mit Vermögen schon. Allerdings muss man sich dann eventuell beim Ehegattennachzug (und sonstigem Behördenkrams) mit der jeweiligen Amtssprache herumschlagen, nur in Österreich, Belgien und Luxemburg kommt man mit Deutsch aus, weil es dort die beziehungsweise eine der Amtssprachen ist. Ganz einfach ist also auch dieser Weg nicht, aber für den ein oder anderen vielleicht ein Alternative.

    Aber auch für Deutsche in Deutschland wird das Urteil nicht ohne Folgen bleiben. Die Bundesregierung selbst hat in dem Verfahren in einer Stellungnahme geltend gemacht, dass sie die eigenen Bürger erheblich schlechter stellen würde, wenn andere EU-Bürger ihre Ehegatten ohne zusätzliche Hürden (Sprachtest) zu sich holen könnten, für Deutsche aber diese Hürden weiter gelten. Das hat der EuGH aber nicht gelten lassen. Er sei für diese Frage nicht zuständig, der Unterschied könne aber so groß nicht sein, da sich der Ehegattennachzug an den Mindeststandards der Europäischen Menschenrechtskonvention orientieren müsse, die alle EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet haben. Mit anderen Worten hält der EuGH diese Regelungen, auf die die Bundesregierung anspielt, für einen Verstoß gegen die Menschenrechte. (Das Wort „Sprachtest“ kommt in dieser Auseinandersetzung nicht vor, ist aber eindeutig gemeint. Die Antwort des EuGH findet sich in den Randnummern 76, 77 und insbesondere 79 seines Metock-Urteils.

    Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Vermutlich werden die Karlsruher Richter das kippen. Auf alle Fälle muss das Gesetz aber geändert werden, so dass die Sprachprüfung bei Ehegatten von nichtdeutschen EU-Bürgern entfällt. Und dann kommt ein weiteres Problem auf, das der nach Art. 3 der deutschen Verfassung gebotenen Gleichbehandlung. „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, heißt es da in Absatz 1. Und wie will der Gesetzgeber denn begründen, warum der aserbaidschanische Ehegatte einer Deutschen vor der Einreise nach Deutschland Deutsch können muss, derselbe Ehegatte einer in Deutschland lebenden Italienerin diese Kenntnisse nicht nachweisen muss? Die Bestimmung soll angeblich Zwangsverheiratungen verhindern. Der hier lebende Staatsbürger Österreichs darf aber weiter Zwangsheiraten? Seine Ehegattin wird jedenfalls nicht in gleichem Maße vor der Zwangsehe oder gar häuslicher Gewalt geschützt, wie die Frau eines Deutschen Staatsbürgers.

    Es geht ja auch nicht um die sehr seltenen Zwangsehen, sondern schlicht darum, bestimmten Menschen das Nachheiraten von Ehegatten aus dem Herkunftsland ihrer Eltern zu verbieten. Da das aber so direkt nicht geht, man so einen Paragrafen wie „Türken und deren Kinder und Kindeskinder dürfen keine im Ausland lebende Türken heiraten“ nicht in ein deutsches Gesetz schreiben kann, versucht man es eben über den Sprachtest und den Vorwand, Zwangsehen zu verhindern. Das Ergebnis solcher Verbiegungen ist natürlich pervers. Inzwischen sind wir schon soweit, dass es unsere Behörden mit Misstrauen verfolgen, wenn junge Ausländer Deutsch lernen. Man unterstellt ihnen dann bei Besuchsreisen, sie würden hier auf „Brautschau“ (oder „Bräutigamschau“) gehen wollen, und verweigert das Visum. (Solche Fälle sind mir tatsächlich bekannt!) Dabei dient das Gesetz doch angeblich nur dazu zu verhindern, dass aus dem Ausland kommende Frauen von ihren Ehegatten unterdrückt werden können, weil sie ohne Deutschkenntnisse keine Hilfe suchen können.

    „Alternativen: Keine“, heißt es in den Gesetzesvorlagen der Bundesregierung meist in beamtentypischer Phantasielosigkeit. Ich will hier ein paar nennen:

    Niederlassungserlaubnis (also der unbefristete Aufenthalt) nur nach absolviertem Integrationskurs inklusive Deutsch-Test. (Die Eheleute können also ohne Verzögerung zusamm ziehen und Deutsch wird dann — verpflichtend — hier im Land gelernt, was ja sowieso viel einfacher ist als in irgendwo in der kasachischen Steppe.)
    Anerkennung islamischer Religionsgemeinschaften und von Migrantenverbänden, Kulturvereinen etc. sowie ihre gezielte Ausstattung mit staatlichen Mitteln für die Integration analog dem Verfahren und dem Staatsvertrag mit der Jüdischen Gemeinde
    Ausländerbehörden nur noch mit qualifizierten und besonders guten Mitarbeitern besetzen und zu einem hohen Teil mit Migranten besetzen, vor allem auch in die leitenden Funktionen. (Liebe Kommunalverwaltungen, hört auf damit, diese Stellen als Strafposten für besonders schlechte Beamte zu verwenden. Die Arbeitsagenturen vermitteln euch sicher gern jede Menge qualifizierte Menschen mit akademischen Abschlüssen — die als „ausländisch“ nicht anerkannt sind — und sich sehr schnell für derartige Aufgaben qualifizieren lassen.)
    … (gebe es noch eine schier endlose Liste, was man in Sachen Integration besser machen könnte, als unsere real existierende Verwaltung es sich vorstellen kann.)
    Mit anderen Worten: Statt mit Menschenrechtsverletzungen, die nicht nur „eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig“, wie es in Sonntagsreden gern vornehm heißt, sondern schlicht zum Kotzen sind, kann man diese Probleme auch auf anständige Weise lösen, nämlich durch Arbeit, Anstrengung und mit ein wenig Geld.

    Zu der Thematik wird der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. zusammen mit der Türkischen Gemeinde in Deutschland am 25. September 2008 eine Tagung durchführen. Dort werden auch die innenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen zu einer Diskussion auftreten. Ich werde die Veranstaltung besuchen und anschließend hier darüber berichten, insbesondere dazu, wie sich die für den jetzigen Unfug (mit)verantwortlichen Herren Dr. Hans-Peter Uhl (CSU) und Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) zu dem EuGH-Urteil und den Konsequenzen äußern.“

  40. @ V.H.R.: Hallo,

    deine bras.Ehefrau wird die Einreise garantiert verwehrt. Ich habe am VG Berlin am 22.1.2010 die dritte Klage verloren.Solange die Richter am VG und OVG vom Staat der Politiker gesteuert werden , wird sich kein Richter finden, der für das Urteil des EuGH vom Juli 2008 stimmt. Az. C-127/08 bei Google eingeben und lesen.
    Deutschland wird gerade dieses Urteil innerstaatlich nicht ins nationale Recht umsetzen wollen. Nein, sie werden weiterhin den Zuzug von Ausländern erschweren oder gar verhindern!!

    eine Chance hast du allerdings, deine Frau muss schwanger sein, dan kommt sie in den Genuß einer Ausnahmeregelung.In den ersten Monaten im Jahre 2009 musste das VG Berlin mehrere Ausnahmen erlassen und die deutschen Botschaften zwingen, Visa für die schwangeren Ehegatten zu erteilen.

  41. @ Mario: @ Mario:

    Ich bin nun in der gleichen Situation, nun frage ich mich, wie es seien kann das Millionen von Ausländern, meist komplette Familien in Deutschland leben, nach Generationen kein Deutsch oder vernünftiges Deutsch sprechen. Immer mehr an arabisch aussehenden Personen, seien es Türken, Iraker… sich in Deutschland aus unseren Sozialkassen bedienen, dies sogar in den Integrationskursen ausposaunen und ich als Deutscher meiner Ehefrau im Ausland zumuten muss unter schweren Bedingungen deutsch zu erlernen, von einfachen Deutschkenntnissen weit entfernt (jeder zweite Türke in Deutschland kann weit weniger). Noch dazu die Kosten selbst übernehmen muss, ganze Heerscharen von „Flüchtlingen“ kostenlos Kolping und andere Einrichtungen bevölkern und dies nur aus Zwang, ohne Interesse an unserer Kultur oder Sprache. Ausländischen Mitbürger, 2, 3 dritte Generation uns als Vorbild erfolgreicher Integration hingestellt werden, einen Bambi erhalten, deren Ausbildung und Deutschkenntnisse bestenfalls zur Putzkraft reichen würde. Habe ich als Deutscher das Recht, mit meiner Ehefrau in Deutschland zu leben verloren, bin ich nur noch der Finanzier der verfehlten Ausländerpolitik.

  42. Mir fehlen die Worte,
    Visum Ablehnung auch bei Hochqualifizierten mit Universitaetsabschluss.
    Visum Ablehnung bei Krankheit nicht am Deutschuntericht teilzunehmen.
    Visum Ablehnung bei Wissenschaftlern die keine Arbeit finden.
    Visum Ablehnung wenn man nicht in Deutschland permanent leben will.
    Visum Ablehnung: Sie haben kein A1 Zertifikat vorgelegt und beabsichtigen nicht ihrem Ehemann zu folgen und wollen nicht permanent in Deutschland leben.

  43. Alles wegen der Zwangs Ehen ? wo lebt ihr eigentlich ? den wahren Hintergrund wissen wir alle , oder ?
    mit dem nachweis Zertifikat von Goethe soll der zuzug nur erschwärt werden sonst nichts.Einfache deutsch kenntnisse 🙂 die Prüfung würden so mansche deutsche nicht schaffen.Wenn ich 15 -20 jahre jüngerwäre, würde ich meine Frau diese Demütigung und stress nicht zumuten und in die Türkei ziehen.Ich bin 54 meine Frau 42. Wir wollen nur zusammen sein wei lwir uns sehr lieben . Aber so etwas menschliches interessiert hier niemanden . Das so etwas unmenschliches von eine christlichen Partei eingeführt worden ist und die Kirchen in deutschland dazu schweigen.Übrigens ich bin deutscher ( güte klasse B ) Die ganze regelung ist menschenfeindlich und rassistisch .Wegen ein paar Unkraut verbrennt mann nicht den Garten , oder?

  44. @ Renkens:
    Danke für Deine sehr hilfreichen, sachlichen, dienlichen und liebevollen Hinweise!
    Herzlichen Dank!
    Die Welt kann nicht mehr als ein ‘neutraler’ Sandkasten sein, in dem sich Jeder gemäß seines Naturell’s, und durch die Kraft seiner “Freiwilligen Selbstkontrolle” behaupten kann, wer er wirklich ist! Ohne friedfertige Widerstandshaltung zeigen zu können, hätten Wir keine Chance zum Wandel an uns selbst.

    @ Pragmatikerin
    Wer die Inhalte in die Realität setzt ist ein Pragmatiker. Die Frage ist nur “was” umgesetzt werden will. Das setzt Geist voraus. Es gibt genium bonum, also den guten Geit, und genium malum, den kranken Geist. Zusammen bilden sie den Dualismus, das Gegensatz-Paar, wie beim Männchen und Weibchen, die zur Gattung der Humaniden gehören. Jeder wird sich also nur an dem messen lassen müssen was er gebiert.
    Manche ziehen es vor sich schuldig zu machen –
    Andere wollen sich vom Schmerz und vom Übel erlösen.
    Die Welt, also die Realität, ist nur der Sandkasten, die Bühne, auf dem der Prozess abgewickelt wird. –
    Meine Vorfahren sind allesamt Deutsche, bin mit einer Tamilin verheiratet, und es kam nicht selten vor, mich oft als Deutscher schämen zu müssen, denn […] die pragmatische Bildung und die Auffassung der “westlichen Rechtsprechung” hat seinen Ursprung im cäsarischen Imperialismus, was ist daran deutsch? Letztendlich ist die Form eine imperialistische Kopie römischer Spät-Antike. – Der Kaffee kommt aus Arabien, Nudeln aus China, das Web aus Californien, Datteln aus Ägypten, die Demokratie aus Griechenland, Flamenco aus Spanien, die Religion aus Indien, aus Deutschland das Auto. Die Welt ist also ohne den Anderen nicht ganz, oder wie der Yogi sich ausdrückt: “Tat twam asi – ich bin Du”.

    Deutsche Sprache – schwere Sprache.
    Vom Deutschen ist die Sparsamkeit, Fleißigkeit, der Pragmatismus und die Dauerhaftigkeit. Die englische Sprache dient dem Funktionalen, die französische der Romantik, das altgriechische der Mythologie (Ursprünglichkeit), das Latein der Nomenklatur. Die deutsche ist eine mathematisch-philosopische Sprache; darum hinterließ Joh.-Seb. Bach seine Fugen musikalisch für die Nachwelt, für den der seine Harmonielehre versteht. Das Deutsche sagt bei einer Differenz ‘als’ und bei der Gleichung ‘wie’; unterscheidet mir und mich. Sie ist die Mutter der Ordnung, die Viele verloren haben. –
    Darum gibt es nur sehr wenige Deutsche. Die Wenigsten beherrschen diese Sprache, am mißverständlichsten Parlamentarier und Gesetzgeber, deren Zielsetzung die Pension ist, und den Tod im materialreichen Zustand vollziehen möchten, den sie Anderen zuvor gestohlen haben. Könnte der Gesetzgeber so formulieren wie Moses ergäben sich weniger Probleme und weniger Gesetze, am besten nur Gebote, da fühlen sich weniger Menschen pikiert. Bürokraten machen es verkehrt weil sie befürchten arbeitslos zu werden, und nennen das Arbeits-Beschaffungs-Maßnahme.

    @Goethe-Institut
    Es ist eine Schmach für mich die philosophisch deutsche Sprache im Ausland durch Goethe-Institute vertreten zu sehen, denn Zwang und Aufdringlichkeit sind weder gute Liebhaber, noch wecken sie wahres Interesse an Religion, Kultur, Wissen, Technik, Natur und Menschlichkeit.
    Durch das Goethe-Institut steht Gööthe wieder von den Toten auf, indem sich gleich die Corruption seiner ‘Schaffenszeit’ bedient. Auch hat er seinem Freund ein Kilo Platin gestohlen, und jeden einfach formulierten Satz (was die eigentliche Kunst darstellt) gern kompliziert gesetzt. Wer das dann nicht versteht hält Goethe beeindruckt für ein Genie.
    Ja, Goethe ist ein ‘Genie malum’; wie Einstein durch die Anwendbarkeit der Atom-Spalt-Technologie übrigens auch. Goethe macht sich also noch heute schuldig, ohne Einfluß auf die Aktion Dritter mehr zu haben, der arme Teufel. Sollte ich jetzt Mitleid für seine Sklaven haben? – Nein, Goethe war ein Dieb und seine Nießnutzer auch. Nicht nur geistig. Goethe wußte wo er klauen konnte, und verfügte über elitäre Verbindungen. Wie Rudolf Steiner übrigens auch, jedoch vergewaltigte der sich nicht selbst. Goethe’s Verhängnis ist sein Ego mit Onanie am Diebstahl zu mästen, exact wie das Goethe-Institut es nachspielen muß, Herr Björn Ketels als Direktor und Frau Brigitte Wimaldharma als Beraterin in Sri Lanka, weil sie seinen Namen benutzt, woran ergänzenderweise folglich auch die Brd-Auslands-Politik partizipiert:

    @Parlamentarier @Re-Gier-Ung
    “Der Sprachkurs folgt dem imperialistischen Ziel der gegenwärtig deutschen Regierung, mit ihrem Außenminister Guido Westerwelle, die ihre Existenzangst zwanghaft blasiéren muß, und soweit geht, die finanziell gutgestellten Gruppen eines Fremdlandes selektiv der kräftigen Potenz jeweiligen Nationen beraubt und abschöpft; obgleich die jeweilige Nation wissentlich existenziell dringlichst zur Erhaltung ihrer Kultur benötigt wird.
    Das ist ein ethnisches Verbrechen gegen Völker.
    Ein besonders verwerflicher Übergriff am Menschenrecht, und an der Menschenrechts-Konvention, der besonders an den ärmsten Ländern statuiert wird, die gerechterweise Reparations-Leistungen zugebilligt bekommen müssen, werden vornehmlich und mit kalkuliertem Geschick geschröpft, umwelt-politisch und finanz-politisch. ich habe mich persönlich darüber erkundigen können! –
    Und schäme mich Deutscher zu sein, welche Traumata mir mit dieser ethnischen Säuberung mittels goeth’scher Sprachkurse “start Deutsch A1” angefügt wird! Wie kann ein Deutscher je freudig über sein Heimatland, wenn ‘demokratische’ Politiker diese übelen und diskriminierenden Verfahren ausknobeln? – Echt keine Chance.”
    Das Kalkül der Handlungen von Brd-Regierung und Außenminister ist beschämend, bedauerlich sadistisch, egoistisch korruptiv, narcistisch und kleinkariert. Sie sollten wissen, daß alles miteinander verwoben ist, wie Leber und Niere mit den Nerven, Lunge und Herz, und alles zur Einheit mit Knochen, Sehnen und Haut zusammengehalten wird. Wer die griechische Philosophie verinhaltlicht hat weiß, daß Narcis sich selbst haßte; nachzulesen in der Übersetzung ’Die Mythologie der Griechen’ vom Karl Kerényi, Dtv.
    Parlamentarier glauben, deutsch im Alten Testament zu lesen: ‘Mach dir die Welt untertan.’ Das ist ein grammatikalischer Übertragungsfehler! Richtig heißt es: “Mach dich der Welt untertan”. Derzeit ist die Brd (finanz-technisch) auf der Siegertreppe des Währungskrieges, und die Volks-Vertreter benehmen sich mittels Bestimmungsauflagen wie King Koks. – Es ekelt an, und gibt keinen Grund freudig ein Deutscher zu sein. – Folglich muß die Regierung mehr Verantwortung leisten, vor allem zunächst die chronischen Übergriffe und den daraus resultierenden Unfrieden stornieren, der bei jedem Betroffenen im Land angerichtet wird, und gesunde Ausgleiche vornehmen. So geht das nicht Frau Merkel, Herr Westerwelle, Bundesrat und Verfassungsrichter. Eine volle Hand kann geben, um das Elend zu lindern, dann bekommt sie auch in Zukunft.
    Wie sollte es anders, nach dem deutschen Finanz-Orgasmus gesiegt zu haben, konstruktiv und fair weitergehen?
    Den Mut und die Chance zu nutzen sich für den Humanismus und die Liebe einzusetzen ist nunmal der Urkeim und das Wesen der Liebe; übrigens auch das höchste christliche Credo.

    Wie sollte man die Schuldigkeit seines Vorlebens (Erbschuld) bereinigen können, wenn nicht gegen den Sadismus, politischen Finanz-Faschismus, und anderen Polit-Verbrechern zu kämpfen? –
    Nur den Mut nicht verlieren!
    Nicht einmischen, sondern dort, wo man steht bereinigen. Nicht den Umraum, sondern sich selbst, und seinen Aufgaben folgen.
    Neptun geht im Februar 2012 in sein Domizil. Wer nicht sauber ist (Neptun ist der Herr über die Wasser) wird Rechenschaft abgeben müssen, und wie ein Ast im tobenden Fluß verzehrt, das ist sicher.

    Meine Frau gehört zu mir, und ich verbitte mir Eingriffe seitens der Volksvertretung in meiner Ehe vorzunehmen, indem sie mit horenden Kosten zum ‘start deutsch A1’ finanziell und zeitlich ausgelutscht und gezwungen wird, um zu mir kommen zu ‘dürfen’. Diese Bevormundung geht viel zu weit in die persönlichen Belange unserer Familiengründung.

 

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