Vorsicht bei Immobilienverkauf: „Sind Sie Terrorist?“

13. Oktober 2007 | Von | Kategorie: Feuilleton | 20 Kommentare |

EU-Richter haben einem Terrorverdächtigen den Kauf einer Moschee in Berlin verboten. Wer auf der Terrorliste der EU stehe, dürfe keine Grundstücke erwerben, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Das Gemeinschaftsrecht gebiete ein Einfrieren aller Mittel von Personen, die wegen Verbindungen zu Personen oder Organisationen auf der Terrorliste stehen.

Da kommen schwere Zeiten auf Immobilienbesitzer zu. Wer künftig sein Grundstück, Haus oder Wohnung verkaufen möchte, sollte darauf achten, dass der Käufer möglichst kein Terrorist ist. Die Frage ist nur, wie findet man sowas raus? Eine direkte Frage an den Käufer ist wohl eher nicht angebracht, möchte man sein Gut loswerden. Den Käuferkreis auf nicht muslimisch aussehende zu beschränken dürfte wohl auch keine Sicherheit mehr bieten, wie wir seit den erst kürzlich vereitelten Anschlagsversuchen wissen. Es nützt alles nichts. Man muss einen Blick in die Terrorliste werfen, wo wir schon bei der nächsten Frage wären: „Wo bitte bekommt man sowas her?“ Auf der Frankfurter Buchmesse sicher nicht!

Man könnte ja mal bei Prof. Dr. Google nachfragen, der einen Lehrstuhl im Institut für Forschung, Suchung und Findung an der Universität zu Internet hat. Neuerdings kursieren allerdings Gerüchte, dass das Institut mit Wanzen abgehört werde. So bald bestimmte Worte fielen, würde man selbst in eine Liste aufgenommen. Dann kann man seine Immobilie vielleicht noch verkaufen aber über den Erlös nicht mehr verfügen und sich nichts neues mehr kaufen. Und das wollen wir nicht.

Auch auf die Gefahr hin, dass man bereits durch die Anfrage bei einer Behörde in die Liste kommt: Ab zum Grundbuchamt und mal nachhorchen … Nichts gefunden? kein Eintrag? Na wunderbar! Dann ab zum nächsten Notar. Denkste! Die obersten Richter in Luxemburg stellten nämlich fest: Auch wenn der Käufer erst nach Abschluss des Kaufvertrags auf die Terrorliste gesetzt wurde, verbiete die entsprechende EU-Verordnung ein Umschreiben des Eigentums auf seinen Namen. Also, nicht nur vor dem Notarvertrag zum Grundbuchamt gehen sondern jeden Tag bis zur Umschreibung, was allerdings ein Scheitern des Kaufvertrages nicht verhindert, wenn der Käufer nachträglich in so eine Liste rutscht.

Am besten ist es, wenn man auf den potenzieller Käufer in gutem Ton und im Vertrauen gut einredet, in den nächsten Paar Monaten bloß keinen Unfug anzustellen. Noch besser ist die Beschattung durch einen Detektiven, der den Käufer rechtzeitig warnt und zurecht weist, wenn er dubios erscheint. Aber bloß darauf achten, dass der Detektiv selbst sauber und in keiner Liste aufgeführt ist. Sonst könnten Kontakte zwischen beiden sich negativ auf das Geschäft auswirken.

Eine nett formulierte Selbstverpflichtungserklärung des Käufers käme selbstverständlich ebenfalls in Betracht: „Ich verpflichte mich hoch und heilig, dass ich keine Anschläge planen, jegliche Kontakte zur Außenwelt kappen und Prof. Dr. Google nicht besuchen werde, bis das Grundbuchamt die Umschreibung vornimmt, so wahr mir Gott helfe.“

20 Kommentare
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  1. Wer erstellt eitgentlich nach welchen Kriterien diese Liste, und kann man sich eigentlich irgendwie juristisch dagegen wehren, wenn man zu Unrecht dort landet?

  2. Tja, wieder ein Beitrag der Terrorversteher.
    Warum nehmt ihr denn diese Leute hier in Schutz ? Ich dachte ihr hättet mit denen nichts zu tun, und sie würden eurer Religion schaden und dem Qur´an zuwiederhandeln ? Eigendlich sollte es doch von daher auch in eurem Interesse sein wenn Justiz und Verwaltung gegen diese ( wie ihr meint ) schwarzen Schaafe vorgehen, und denen nicht einfach freie Hand lassen !!!
    Blogeinträge wie diese nähren nur die Zweifel an eurer Rechtstaatlichkeit und eurer angeblichen Distanzierung von muslimischen Terroristen ( oder sinds nicht doch Freiheitskämpfer ).
    Da die muslimische Umma in Deutschland die Terroristen decken, bleibt dem Staat kaum was anderes übrig als mit allen möglichen Rechtstaatlichen Mitteln gegen diese Verbrecher vor zu gehen. Es gäbe sicherlich auch einfachere Wege, die sind aber politisch noch nicht durchführbar.

    Warum sollte denn aus Deiner Sicht, E.S., ein Terrorist eine Moschee kaufen dürfen ?? Deine Solidarität scheint der „falschen“ Seite zu gehören – aus demokratisch / rechtstaatlicher Sicht.

    Achim

  3. @ Achim

    Warum sollte denn aus Deiner Sicht, E.S., ein Terrorist eine Moschee kaufen dürfen ??

    Ein Terrorist sollte auch keine Moschee kaufen dürfen! Ich weiß nicht, was Sie gelesen haben. Ich jedenfalls stelle mich mit meinem Beitrag im Grunde solidarisch mit dem Verkäufer. Was mich zu diesem Beitrag bewogen hat, war das „Nichtsdafürkönnen“ des Verkäufers, der den Verkaufserlös womöglich dringend braucht und nun doch nicht verkaufen kann obwohl er kein Einfluss hat und auch haben kann und schließlich nur Zeit verliert. Doch ist mir auch nicht entgangen, dass in einem solchen Fall das Interesse des Gemeinwohls über dem des Einzelnen stehen sollten. Daher kritisiere ich auch nicht das Ergebnis. Doch wie kann sich ein Verkäufer gegen sowas schützen?

    Nehmen Sie Ihre schwarze Brille ab und betrachten Sie die Welt und die Menschen, mit denen Sie kommunizieren mit ein Paar Klarsichtgläsern. Das wirkt wunder!

  4. @ Peter

    Das ist eine gute Frage. Ich hoffe, dass es auch eine theoretische Frage ist 🙂 Aus dem Bauch heraus würde ich einfach mal sagen, dass man wohl eher schlechte Karten hat, wenn mann mal drin ist. Möglichkeiten, dagegen anzugehen gibt es aber sicherlich. Schließlich leben wir in einem Rechtsstaat.

  5. 🙂 So schnell gibt es Missverständnisse … die hohe Kunst der Komunikation ! Schön das ich mich geirrt habe, und das auch Du kein Interesse daran hast, das Terroristen Moscheen für ihre Zwecke benutzten – schade nur, das das doch immer wieder vorkommt.

    Grüße

    Achim

  6. @ Achim
    Späte erkenntniss , aber ich glaube das Sie denn Sinn des Artikels immer noch nicht richtig verstanden haben / wollen .

    Die Frage die Peter in den Raum gestellt hat ist doch eher die, die dem Artikel nahe kommt.
    Wer entscheidet über diese Eintragung und was sind die Kriterien.
    Kann man Sich Juritisch dagegen schützen oder gar verteidigen , wenn man zu unrecht auf so eine Liste gerät.

    Also , lesen , verinnerlichen , denken und dann kommentieren.

  7. Ja, was kann man tun, um nicht auf eine solche „Liste“ zu geraten ?!

    1. Man ist kein Moslem 🙂

    2. Und wenn doch, sollte man vieleicht terrorunterstützende und verfassungsmäßig bedenklichen Vereinen nicht angehören, wie z.B. M…, G…, I… …

    3. Man sollte zumindestens momentan von Reisen nach z.B. Syrien, Iran, Pakistan, Afghanistan absehen.

    Wer hat noch Vorschläge ?

    Grüße

    Achim

    PS : entschuldigt den leicht provokanten Ansatz – das Stilmittel der Übertreibung ist manchmal zu verlockend um ihm zu wiederstehen 🙂

  8. @Achim:

    Ja, was kann man tun, um nicht auf eine solche “Liste” zu geraten ?!

    Provokant gefragt: Sie sind also der Meinung, wer eines der angeführten Verdachtsmomente erfüllt, ist „selbst schuld“, wenn er auf der Liste auftaucht?

    Dann erübrigt sich natürlich jede weitere Diskussion.

    VG,
    Peter

  9. @ Achim

    Welche der unter 2. genannten Organisationen unterstützen denn den Terrorismus (Sie schrieben „und„)? Woher entnehmen Sie das? Wo steht das? Wie schlussfolgern Sie das? Bitte gesondert Stellung nehmen zu den einzelnen Organisationen.

  10. @ Peter

    Wenn jemand in der z.B. NPD Mitglied ist, braucht der sich ja auch nicht über eine gewisse Kategorisierung zu wundern 🙂

    @ E.S.

    Man müßte dann vieleicht erstmal „Terror“ genauer definieren.
    Aber zu den einzelnen Organisationen :

    M… – soweit ich das weiß, aber ich kann mich irren, wird dieser Verein vom Verfassungschutz „beobachtet“. Und das was man z.B. über den K. von Köln mitbekam spricht auch nicht gerade FÜR diese Organisation. Das sich der Verein sehr darum bemüht sein Image in der Öffenlichkeit zu verbessern mag verständlich sein – aber kaum glaubwürdig. Wenn man sich die Webseite so mancher „deutsch-faschistischer“ Vereine und/ oder Parteien ansieht kann man auch fast den Eindruck gewinnen man hätte es mit Mutter Theresa zu tun 🙁

    Die G… – so weit ich das weiß handelt es sich dabei um Faschsiten / Nationalisten. Und ich stehe halt auf dem Standpunkt : Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen !

    Die I… – die habe ich in erster Linie im Zusammenhang mit dem sog. Nahost Konflikt wahrgenommen. Und die Art und Weise wie dort gegen Israel „gekämpft“ wird, kann und muß man aus meiner Sicht als terroristisch bezeichnen.

    Vieleicht ist Dir das alles nicht stichhaltig genug, da kann ich aber mit leben. Ich arbeite weder bei Verfassungschutz, noch ist „DAS HIER“ mein Hobby. Ich schau nur mal sporadisch vorbei, und gebe meinen Komentar dazu ab – so funktioniert ein Blog.
    Forschen, recherchieren, ermitteln … in solchen Fällen sollen die, die das als Beruf haben.

    Aber oft hat man auch gar kein Interesse daran diese Dinge zu ermitteln – weil es nicht in die politische Landschaft passt. So hat man z.B. auch bei den Naziprozessen in Nürnberg darauf verzichtet M…. mit anzuklagen – trotz Beteiligung an NS Verbrechen – weil die Briten das arabische Öl brauchten …. Politik ist halt nur bedingt an Wahrheit interessiert.

    Grüße

    Achim

  11. @ Achim

    Vielen Dank vorab für Ihre offene und ehrliche Antwort. Es gehört eine menge Mut und Selbstbewusstsein zuzugeben, dass man im Grunde keine Ahnung hat aber dennoch munter drauf los schreibt auch mit dem Bewusstsein, dass man womöglich Unwahrheiten verbreitet aber nicht so viel Wert darauf legt, ob andere Menschen dadurch diffamiert werden.

    Nichts dagegen, dass Sie ab und zu einfach mal Ihre Meinung kundtun. Nur muss man meiner Ansicht nach aufpassen, dass man andere Menschen dadurch nicht verunglimpft. Der Vorwurf an Organisationen mit tausenden Mitgliedern, sie seien terroristisch ist nicht ohne! Sie deklarieren mit einem Wisch (M… hat allein 30.000 Mitglieder) mehrere Tausend Menschen zu Terroristen.

    Ihre Vorgehens- bzw. Denkweise ist allerdings, und das ist es wogegen ich hier oft schreibe, das Produkt der öffentlichen Meinungsmache der Medien und des Verfassungsschutzes. Die Begriffe, extremistisch, fundamentalistisch, terroristisch werden heutzutage dermaßen umhergeschmissen, dass das eine wie das andere klingt und auch so aufgenommen wird.

    Nur mal zu Ihrer Assoziation der M… mit Metin Kaplan: M… und M…, Sie werden es selbst erkennen, wenn Sie genauer lesen, haben sich vor vielen, vielen Jahren deshalb getrennt, weil deren Verständnis vom Islam nicht zueinander passten. Welches Verständnis letzterer hatte ist wohl jedem halbwegs interessierten bekannt. Ergo: M… ist eben nicht so. Ihre Assoziation ist aber ebenso eine Schlussfolgerung der oft in der Öffentlichkeit vorzufindenden Berichterstattung.

    Sie sind das Produkt dessen, was Ihnen zum lesen vorgeworfen wird. Und weil Sie sich, wie die allergrößte Mehrheit, damit begnügen einfach zu konsumieren – verständlich – ohne an weiteren Einzelheiten interessiert zu sein, kommt das raus, was Sie als Kommentar einfach mal so unüberlegt hier reinschreiben.

    Jetzt mal eine Frage an Sie: Wie bitte soll nun ein friedlicher und auf dem Boden der Verfassung lebender M… Mitglied ihnen begegnen? Sie verlangen Integration und erschweren es im selben Atemzug gleich wieder dermaßen, dass ein Scheitern vorprogrammiert ist.

    Noch ein gut gemeinter Rat zum Schluss: Was würden Sie davon halten, wenn nun ein Schreiben in ihrem Postkasten Sie darüber benachrichtigt, dass Sie eine Unterlassungserklärung abgeben sollen? Was, wenn eine der oben aufgeführten Organisationen sich gegen Ihr Kommentar zu Recht zu wehr setzt? Nicht einmal der Verfassungsschutz geht so weit wie Sie. Im Gegenteil! Der Verfassungsschutz, um bei M… zu bleiben, führt selbst auf, dass M… Gewalt strikt ablehnt.

    Sie sollten sich die Mühe machen, dass ist ebenfalls ein gut gemeinter Rat, bevor Sie über andere schreiben und abwerten, entweder informieren oder es einfach mal sein lassen. Ich denke, dass Sie nichts dagegen haben, wenn ich Ihr Kommentar um die Namen der Organisationen kürze.

  12. Na nun lass mal die Moschee im Dorf. Zugegebener weise war es nicht so ganz schlau die Namen zu nennen, vor allem wenn man wirklich kein Detailwissen hat 🙂 Eben deshalb habe ich ja auch erklärt, das es sich um das „Stilmittel“ der Übertreibung handelt. Das das in einem solchen Thema ein unangebrachtes Stilmittel ist, was auch keinem weiter hilft gestehe ich gerne ebenso zu.

    Aber eine Klagedrohung finde ich doch schon ein reichtlich übertriebenes Drohverhalten, schließlich handelt es sich hier um einen Meinungsaustausch, und die Freiheit der Meinung ist im GG genauso verankert wie die er freien Religionsausübung. Ich kann jedenfalls keine Aussage entdecken die einen Straftatbestand erfüllt – aber Du bist ja der Jurist und kannst mir das bestimmt erklären.
    Interessant übrigens das Du Dich über den Punkt 2 so aufregst, aber der Punkt 1 überspringst. Dabei ist dieser Punkt doch viel krasser, weil er nicht Mitglieder einer bestimmten Organisation defamiert sondern die ganze Umma.

    Aber egal ob es um die Umma geht oder um eine spezielle Organisation. Wenn ich über eine Ideologie oder einen Verein meine Meinung sage, so betrifft das den Inhalt dieser Ideologie oder dieses Vereins. Der einzelne Mensch ist meiner Meinung nach so selbständig / eigenständig das er / sie nicht zwangsläufig mit in meiner Meinung die ich über seinen / ihren Verein habe eingeschlossen ist.

    Ein Beispiel :
    Ein Nachbar von mir ist Parteifunktionär bei der CDU. Nun gehört die CDU für mich nun wirklich nicht zu den wählbaren Parteien ( halt nur theoretisch, aber bestimmt nicht praktisch ). Das ändert aber nichts an der Tatsache das ich meinen Nachbarn und auch sein politisches Engegement schätze, das ich in gewisser Form Achtung vor ihm habe, ihn mit Respekt behandle und mich auch schon mal gerne nett mit ihm unterhalte.

    Verstehst Du was ich meine ???? Deshalb kann der Vorwurf, ich würde allem Mitglieder eines bestimmten Vereins diffamieren einfach nicht zutreffen, weil das Mitglied nicht mit dem Verein identisch ist. Der Verein ist bestenfalls eine juristische Person – aber juristische Personen sind nie beleidigt 🙂

    Jetzt mal eine Frage an Sie: Wie bitte soll nun ein friedlicher und auf dem Boden der Verfassung lebender M… Mitglied ihnen begegnen?

    Genauso wie jeder andere auch. So auf anhieb fällt mir mindestens eine Person ein die Mitglied bei M ist, und ich bin mir sicher, das sich diese Person von mir nicht diffamiert oder ausgegrenzt vorkommt ! Ich kenne auch ein, zwei Leute die für „deutsch-nationale“ Überzeugungen / Straftaten eine Haftstrafe verbüßen durften – Und ? Nur weil ich aus tiefster Überzeugung ihre Ideologie ablehne, muß ich diesen MENSCHEN ja nicht mit Verachtung und Ausgrenzung begegnen !

    …auch mit dem Bewusstsein, dass man womöglich Unwahrheiten verbreitet…

    Wenn man sich geirrt hat, kann man das Zugeben. Das ist eine persönlich Kompetenz, über die nur wenige Zeitgenossen verfügen. Mag also sein, das ich falsch informiert bin, wenn dem so sein sollte kann ich mich dafür entschuldigen. Wobei man ersteinmal genau klären müsste, welche meiner Aussagen warum falsch sind, und das nach Möglichkit auch belegen. Schon in meinem vorherigen Post hatte ich geschieben :“…soweit ich das weiß, aber ich kann mich irren….“

    Nicht einmal der Verfassungsschutz geht so weit wie Sie. Im Gegenteil! Der Verfassungsschutz, um bei M… zu bleiben, führt selbst auf, dass M… Gewalt strikt ablehnt.

    Tut das die NPD nicht auch – Gewalt strikt ablehen ?!

    Sie sollten sich die Mühe machen, dass ist ebenfalls ein gut gemeinter Rat, bevor Sie über andere schreiben und abwerten, entweder informieren oder es einfach mal sein lassen. Ich denke, dass Sie nichts dagegen haben, wenn ich Ihr Kommentar um die Namen der Organisationen kürze.

    Wie schon erwähnt beziehe ich immer auch die Möglichkeit mit ein, mich geirrt zu haben. Dumm war natürlich die eigene Aussage so absolut zu formulieren und vor allem, sie nicht zu belegen, mit Beispielen. Mit der Zeit hat man halt hier und da das eine oder andere Aufgeschnappt, gelesen, erlebt. Aber man ( ich ) hat dann nicht die rechte Lust, die einzelnen Details wieder zusammen zu suchen.
    Was ich allerdings nicht verstehe ist das letzte „M“ das Du ersätzt hast. Da ging es schließlich nicht um die vorher genannte Organisation sondern um eine einzelne Person – von der ich auch gerne die Quellen angeben kann, die meinen Vorwurf belegen. Mag ja sein, das diese Quellen nicht als Beweismittel ausreichen, aber genau darum geht es ja ! Man hat den Prozes aus politischen Gründen umgangen und somit eine rechtskräftige Verurteilung verhindert.

    Und um mal einen schnellen Beweis zu bringen : Wikipedia :

    1943 verhinderte M. die Freilassung von 5.000 jüdischen Kindern, die auf Initiative des Roten Kreuzes gegen 20.000 gefangene Deutsche ausgetauscht werden sollten. Durch seine persönliche Intervention bei Himmler erreichte er, dass die Kinder stattdessen in deutsche Konzentrationslager deportiert und ermordet wurden. Der Mufti drängte immer wieder auf den strikten Vollzug der Shoa, unter anderem, indem er Ribbentrop gegenüber die Wichtigkeit der „Lösung des Weltjudenproblems“ beschwor.[5]

    Ab 1943 war M. mit der Organisation und Ausbildung von bosnisch-islamischen Wehrmachtseinheiten und Waffen-SS-Divisionen befasst. Die größte war die 13. Waffen-Gebirgs-Division der SS „Handschar“ (kroatische Nr. 1) (auch „Handzar“; 21.065 Mann), die ab Februar 194 Operationen gegen kommunistische Partisanen auf dem Balkan durchführte. Sie war für eine Reihe von Gräueltaten gegen die Zivilbevölkerung verantwortlich. Die 23. Waffen-Gebirgs-Division der SS „Kama“ (3.793 Mann) erreichte nicht die operative Stärke einer Division und wurde nach fünf Monaten aufgelöst; ihre Angehörigen wurden auf andere Einheiten verteilt. Weitere Einheiten waren ein Moslem-SS-Selbstverteidigungsregiment im Sandschak, das sogenannte Arabische Freiheitskorps, die Arabische Brigade sowie ein ostmuselmanisches SS-Regiment.

    Also bitte nicht „das Kind mit dem Bade ausschütten“.

  13. @ Achim

    Aber eine Klagedrohung finde ich doch schon ein reichtlich übertriebenes Drohverhalten,

    Sie haben sich bedroht gefühlt? Ich informierte Sie lediglich, dass gegen Ihre Aussage rechtlich vorgegangen werden könnte und Sie sich das nächste mal besser überlegen, was Sie da schreiben. Wenn das eine Drohung ist, dann bitte. Im übrigen habe ich nicht behauptet, dass ein Straftatbestand erfüllt ist. Eine Unterlassungserklärung ist zivilrechtlicher Natur 😉 Ansonsten sollten Sie vielleicht noch wissen, dass die Ihnen fehlenden Informationen Sie nicht in die Lage versetzen, alles behaupten und sich auf die Meinungsfreiheit berufen zu dürfen.

    Interessant übrigens das Du Dich über den Punkt 2 so aufregst, aber der Punkt 1 überspringst.

    Punkt 1 war mir zu blöd, um darauf einzugehen.

    Der einzelne Mensch ist meiner Meinung nach so selbständig / eigenständig das er / sie nicht zwangsläufig mit in meiner Meinung die ich über seinen / ihren Verein habe eingeschlossen ist.

    Gut zu wissen. Dennoch rücken Sie alle Anhänger dieser Organisationen in die Nähe des Terrorismus.

    Verstehst Du was ich meine ???? Deshalb kann der Vorwurf, ich würde allem Mitglieder eines bestimmten Vereins diffamieren einfach nicht zutreffen, weil das Mitglied nicht mit dem Verein identisch ist. Der Verein ist bestenfalls eine juristische Person – aber juristische Personen sind nie beleidigt

    Ich verstehe was Sie meinen. Sie vergleichen hier aber die CDU mit einer islamischen Organisation, über die Sie schreiben, diese sei terroristisch. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Etwas für wählbar halten oder als Terrorist diffamieren sind zwei Paar Schuhe.

    Ansonsten ist es vielleicht auch mal nicht verkehrt, sich über juristische Personen zu informieren. Sie sind zwar nicht beleidigt, wohl aber aktiv Parteifähig.

    Genauso wie jeder andere auch. So auf anhieb fällt mir mindestens eine Person ein die Mitglied bei M ist, und ich bin mir sicher, das sich diese Person von mir nicht diffamiert oder ausgegrenzt vorkommt ! Ich kenne auch ein, zwei Leute die für “deutsch-nationale” Überzeugungen / Straftaten eine Haftstrafe verbüßen durften – Und ? Nur weil ich aus tiefster Überzeugung ihre Ideologie ablehne, muß ich diesen MENSCHEN ja nicht mit Verachtung und Ausgrenzung begegnen !

    Sie sollten diesem Mitglied der M mal sagen, dass Sie die M für eine Terrororganisation halten bevor Sie Mutmaßungen aufstellen, die rein theoretischer Natur sind. Auch geht es hier nicht um Verachtung und Ausgrenzung. Es geht um Integration und um eine gemeinsame Zukunft. Das sind auch zwei verschiedene Schuhe!

    Tut das die NPD nicht auch – Gewalt strikt ablehen ?!

    Mit dem Unterschied, dass Anhänger und Sympathisanten der NPD regelmäßig gewalttätig auffallen im Gegensatz zu den Mitgliedern und Sympathisanten der M.

    Wie schon erwähnt beziehe ich immer auch die Möglichkeit mit ein, mich geirrt zu haben.

    Das ist auch der einzige Grund, weshalb ich Ihnen noch antworte. Dennoch berechtigt die Einkalkulierung des Irrtums nicht zu solchen Aussagen.

    Was ich allerdings nicht verstehe ist das letzte “M” das Du ersätzt hast.

    Ich war im Zensurrausch, bin ja Moslem. Ich kenne diesen Herren nicht. Das was Sie über ihn schreiben ist jedenfalls aus seiner Sicht sicher nicht schön und sowas verbreiten wir hier im JurBlog nicht. Sie brauchen aber auch keine Namen, um das was Sie sagen wollen, uns mitzuteilen. Daher, wo ich schon mal im Rausch bin, wird der Name erneut entfernt. Was im Wikipedia drin steht ist oft aber nicht immer richtig und entschuldigt ebenso wenig, falls Sie sich mal darauf berufen müssten. Wie gesagt, ich kenne diesen Herren nicht und kann mich auch irren 😉

  14. Ich war im Zensurrausch, bin ja Moslem. Ich kenne diesen Herren nicht. Das was Sie über ihn schreiben ist jedenfalls aus seiner Sicht sicher nicht schön und sowas verbreiten wir hier im JurBlog nicht.

    Tja, es ist Dein Blog. Aber Zensur passt schon ganz gut. Allerdings stellt sich dann halt wieder die Frage, wie soll man Leute integrieren die mit der Wahrheit nicht umgehen können ???

    Die Auseinadersetzung mit der muslimischen Geschichte täte so manchem Integrationswilligem mal ganz gut !

    Grüße

    Achim

  15. @ Achim

    Auf Ihre Wahrheiten verzichte ich gerne und ignoriere Sie wieder einmal mal für eine Weile. Sie sind einfach nicht willens oder nicht in der Lage. Sie selbst greifen zu den merkwürdigsten stilistischen Mitteln, sofern man es überhaupt so nennen kann, und erkennen nicht einmal die banalsten Scherze. Und tschüss!

  16. Auf Ihre Wahrheiten verzichte ich gerne …

    Wahrheit ist NICHT beliebig 🙂

    …und ignoriere Sie wieder einmal mal für eine Weile.

    Ohhh, und ich lade Dich nicht zu meinem Geburtstag ein 🙂

    Sie sind einfach nicht willens oder nicht in der Lage.

    Zu was ???

    Sie selbst greifen zu den merkwürdigsten stilistischen Mitteln, sofern man es überhaupt so nennen kann, und erkennen nicht einmal die banalsten Scherze.

    Und welche Kausalität steckt in diesem Satz ?

    Und tschüss!

    Ja, bis später !

    Grüße

    Achim

  17. Hallo,

    zur Frage von Peter:

    „Die Terrorliste wurde auf Grundlage eines Beschlusses des UN-Sicherheitsrates nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingerichtet, um terroristische Organisationen wirksamer zu bekämpfen. Aufgeführt sind in der EU-Verordnung vor allem Verdächtige mit mutmaßlichen Verbindungen zum Al-Qaida-Netzwerk oder der afghanischen Taliban-Miliz. Ihre Gelder und Vermögenswerte werden eingefroren.“

    Aus: sueddeutsche.de

    Ich behaupte mal einfach, das man nicht so ohne weiteres auf dieser Liste landet. Deswegen verstehe ich auch diesen Blogeintrag (mal wieder) nicht.

    Urteil: Eur-lex.europa.eu

    Gruß,
    Boo

  18. Sorry, hier der korrekte Link zur Süddeutschen…

    Gruß

  19. @ Peter

    Hier die Antwort:

    Beim Europäischen Gericht Erster Instanz (EuG) sind derzeit zwölf Verfahren gegen eine Registrierung auf der EU-Terrorliste anhängig. Das geht aus einer Antwort der Regierung (16/6879) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/6668) hervor. Danach können Terrorverdächtige gegen den Beschluss des Europäischen Rates, sie auf einer Terrorliste zu verzeichnen, Klage nach Artikel 230 Absatz 4 des EG-Vertrages erheben. Die Regierung schreibt weiter, dass der EuG in seinen Urteilen vom 12. Dezember 2006 und vom 11. Juli 2007 Verfahrensmängel bei der Aufnahme in diese Terrorliste gerügt und eine stärkere Berücksichtigung der Verteidigungsrechte der Betroffenen gefordert hatte.

    Die Aufnahme in die Liste erfolgt nach Aussage der Regierung auf „der Grundlage schlüssiger Beweise oder Indizien“, die anschließend vom Rat einstimmig beschlossen werden. Die Begründung einer solchen Listung werde den Betroffenen anschließend mitgeteilt.

  20. Es würde mich eigentlich interessieren, wieviele Leute, die eine Immobilie verkaufen möchten, stundenlang nachforschen werden, ob der potentielle Käufer vielleicht nicht auf der „schwarzen“ Liste steht, vor allem, wenn man dutzende Interessierte hat. Oder es wird die Arbeit für die Maklern, die den Klient vertreten und für ihm nachforschen werden, über was sich viele sehr „freuen“ werden.

 

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