Steigende Einbürgerungszahlen oder nur Einbürgerungskonserve

23. Juli 2007 | Von | Kategorie: Gesellschaft | Keine Kommentare |

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden in Deutschland im Verlauf des Jahres 2006 rund 124.830 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Das waren etwa 7.590 (+ 6,5%) Einbürgerungen mehr als im Vorjahr. Von allen Eingebürgerten des Jahres 2006 erwarben rund 66,8% die deutsche Staatsangehörigkeit auf der Grundlage eines Einbürgerungsanspruchs nach § 10 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Die größte Gruppe der Eingebürgerten stellten 2006 – wie schon in den letzten Jahren – Personen aus der Türkei (26,8%).Diese Zahlen, so erfreulich sie auch auf den ersten Blick zu sein scheinen, ist keine Bestätigung der Verschärfungen des Staatsangehörigkeitsrechts der letzten Jahre, wie uns die Bundesregierung zu verkaufen versuchen wird. Sie ist eine logische Konsequenz der Problematik der türkischstämmigen Doppelstaatler. Bis zu 50.000 deutsche Staatsbürger türkischer Abstammung hat in den Jahren 2000 bis 2002 die deutsche Staatsbürgerschaft durch den Wegfall der Inlandsklausel automatisch verloren.

Nicht nur der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft, sondern auch die aufenthaltsrechtliche Rückstufung vieler auf einen befristeten Aufenthaltstitel, der verlorene Beamtenstatus, der bereits abgeleistete Zivildienst und viele weitere juristische wie praktische Probleme führten dazu, die deutsche Staatsbürgerschaft wieder zu beantragen. Die meist in den Jahren 2004-2005 gestellten Wiedereinbürgerungsanträge sind zum Teil im Jahre 2006 zum Abschluss gekommen und dürften auch noch ins Jahr 2007 hineinragen.

Insofern bleibt die Statistik schuldig, wie viele dieser präsentierten Einbürgerungszahlen von ehemaligen türkischstämmigen Doppelstaatlern stammen und somit zwei Mal in der Einbürgerungsstatistik auftauchen. So kann man sich die Verschärfungen im Staatsangehörigkeitsrecht, aufgrund derer die Einbürgerungszahlen seit dem Jahre 2000 kontinuierlich und deutlich sinken, selbstverständlich schönreden. Am Negativtrend werden auch diese Zahlen allerdings nichts ändern, wenn die Bundesregierung nicht davon abkommt, das Staatsangehörigkeitsgesetz immer weiter zu verschärfen.

So wurde im Rahmen der letzten Änderungen des Zuwanderungsgesetzes unter anderem beschlossen, dass künftig auch Jugendliche unter 23 ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten müssen unabhängig vom Schüler-, Studenten- oder Auszubildendenstatus.

Ekrem Senol – Köln, 23.07.2007

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