Gleichheitsgrundsatz delight

30. März 2007 | Von | Kategorie: Recht | Ein Kommentar |

Mit einer Verschärfung des Zuwanderungsgesetzes will die Bundesregierung eine bessere Integration von Ausländern durchsetzen und Sicherheitsrisiken beseitigen. Ausländische Ehepartner, die nach Deutschland kommen möchten, müssen künftig schon vor der Einreise nachweisen, dass sie Deutsch gelernt haben. Dies, so Schäuble, sei „im Zeitalter audiovisueller Medien gar nicht so furchtbar schwierig“. Sprachkenntnisse werden von Türken, aber nicht von allen Ausländern erwartet – beim Zuzug aus Staaten wie USA, Kanada oder Japan seien Ausnahmen geplant, erklärte Schäuble. (Quelle: TAZ)

Art. 3 III GG: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Ekrem Senol – Köln, 30.03.2007

Ein Kommentar
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  1. Durch internationale Verträge lassen sich besondere Beziehungen konstruieren, und schon wird gemäß des Gleichheitsgrundsatzes Ungleiches eben ungleich behandelt.
    Etwas ähnliches finden Sie jetzt schon bei den EU-Ausländern.

 

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