Gastbeitrag: Die „böse“ Richterin

27. März 2007 | Von | Kategorie: Gastbeiträge, Recht | 21 Kommentare |

Die Frankfurter Familienrichterin  hat mit ihrem Urteil eine heftige Debatte ausgelöst, womit sie wahrscheinlich nicht gerechnet hat.
Das Urteil der Familienrichterin mag juristisch gesehen, falsch oder richtig sein, doch die Debatte geht darüber hinaus.

Auf  vielen Titelseiten ist von Islamisierung die Rede. Einige stellen sogar die Religionsfreiheit in Frage und sind der Auffassung, dass die Gesellschaft zu tolerant ist. Es wird sogar über Einschränkungen der Grundrechte, insbesondere über Art. 4 GG (Religionsfreiheit) geredet.

Dies zeigt wieder, dass die Öffentlichkeit bei den Debatten über den Islam sehr sensibel ist. Die Mehrheit der Medien nutzen jede Gelegenheit, um den Islam und damit die Muslime zu kritisieren. Dabei sind Muslime nicht Auslöser dieser Debatte. Die Äußerung der Marokanerin, der Prophet habe seine Frau nicht geschlagen, wird unzureichend bis gar nicht gewürdigt.

Die Mehrheitsgesellschaft muss zumindest nach dieser Debatte begreifen, dass Muslime ein Teil der Gesellschaft sind. Daher muss sie sich mehr mühe geben, um den Islam und damit ihre muslimischen Mitbürger kennen zu lernen.

Muslime wollen weder eine Scharia noch eine Islamisierung Deutschlands. Sie wollen lediglich als Moslem geachtet werden und ihre in der Verfassung garantierte Religionsfreiheit ausüben. Solche Debatten würden nicht auf diese Weise geführt werden, wenn der Islam richtig verstanden worden wäre.

Aber auch Muslime müssen sich intensiver für die Integration des Islams in Deutschland bemühen und für ein besseres Verständnis des Islams beitragen. Sie müssen mehr Dialoge mit Nichtmuslimen führen. Dies ist verständlicherweise nur möglich, wenn die Gesellschaft für den Dialog offen ist.

Die mediale Segregation sowie die populistische Herangehensweise unserer Politiker an das Thema, erschwert allerdings den offenen Dialog. Es werden Ängste und Vorurteile geschürt.

Naci Türk – Köln, 27.03.2007

21 Kommentare
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  1. In dem Beitrag „Die böse Richterin“ wird gesagt:“ Muslime…wollen lediglich als Moslem geachtet werden.“ Das heißt für mich, sie wollen als Menschen, wie jeder Mensch, nach dem GG in Deutschland geachtet sein.
    Diese Forderung ist in den Rahmenbedingungen in Deutschland erfüllt. Wir müssen diese Rahmenbedingungen ausfüllen und leben.

    Das für mich unfassbare an dem Thema Koran-Richterin ist, dass Volljuristin im Staatsdienst, nämlich eine Richterin, den Koran in Deutschland zur Begründung ihrer richterlichen Entscheidung zitiert. Als der hessische Justizminister Banzer laut Presse über „dienstrechtliche Konsequenzen“ nachsann, schlossen sich die kollegialen Reihen um die Koran-Richterin.
    Die „Neue Richtervereinigung“ schreibt in einem Artikel vom 23.03.2007 „Es ist unerträglich, wenn der Justizminister ankündigt, die richterliche Entscheidung disziplinarisch zu überprüfen. Richter sind nach Art. 97 GG lediglich Recht und Gesetz unterworfen und deshalb in ihren Entscheidungen weisungsunabhängig. Es handelt sich dabei um einen wesentlichen Grundpfeiler der Demokratie, der gerade aufgrund der Beeinflussung und Willfährigkeit der Justiz im Dritten Reich geschaffen wurde“
    Für den Nichtjuristen bedeutet diese Aussage: ein Richter darf wegen seiner richterlichen Unabhängigkeit unwidersprochen auch den Koran für seine Begründung zitieren. Wenn wir weiterdenken, bedeutet das, der Richter darf auch in seiner richterlichen Freiheit die Gesetze des dritten Reichs benutzen um seine Begründung zu untermauern.
    Bei der Koran-Entscheidung handelt es sich offensichtlich um eine Fehlentscheidung. Richter die nicht auf dem Boden unserer demokratischen Gesetze arbeiten, müssen sich eine andere Erwerbsquelle suchen.
    Es wird in Deutschland „Im Namen des Volkes“ geurteilt, nicht im Namen einer privaten Meinung eines Richters!
    Darum fordern justizkritische Bürgerrechtler „Richterwahl auf Zeit“ und ein „TÜV“ für Richter.
    Zu verweisen ist auf die große Zahl von Urteilen in Deutschland, die in ihrer Begründungen nicht nachvollziehbar sind und den Widerstand der Betroffenen herausfordern.

  2. Im Artikel ‚Böse Richterin’ wollte ich zum Ausdruck bringen, dass die Debatte in eine andere Richtung gezogen wurde.

    Ihre Bedenken bezüglich der gesetzlichen Grundlage für die richterlichen Entscheidungen wurde in der Öffentlichkeit nicht ausreichend diskutiert.
    Bei der Beschaffung einer ‚TÜV’ für Juristen oder vergleichbare Institutionen, käme das Prinzip der Gewaltenteilung in Gefahr. Gerade die Gewaltenteilung, nämlich die Teilung von Legislative, Judikative und Exekutive, ist der Grundstein unserer Demokratie. Eine Demokratie ohne Gewaltenteilung ist nicht denkbar.
    Daher halte ich eine Kontrollinstitution von zuständigem Ministerium für nicht richtig. Es besteht die Gefahr, dass Richter Instrumente der Regierung werden, wie es mal war.

    Dabei müsste man wissen, dass die Richterentscheidungen von höherrangigen Richtern durch Berufung bzw. Revision überprüft werden. Daher ist eine ‚interne’ Kontrolle bereits gegeben.

    Zur Ihrer Beruhigung möchte ich noch sagen, dass die Richter nach Art. 97 GG nur an geltendes Recht gebunden sind, nicht etwa an Koran oder an die Gesetze des dritten Reichs. Und falls doch einen Fehler gemacht wird, gibt es immer noch höherrangige Instanzen, wo der Fehler meistens korrigiert wird.

  3. @Gudrun Hoffmann:

    Ohne dezidiert zum Urteil selbst Stellung nehmen zu wollen, möchte ich dennoch zwei, drei Worte mit Blick auf die von Ihnen geäußerte Richterschelte loswerden:

    Jedes Mal, wenn ich „Volkes Stimme“ im Rahmen solcher Diskussionen wahrnehme, verstehe ich die Abneigung vieler Kolleginnen und Kollegen gegenüber der „Öffentlichkeit“, die Sie repräsentieren. Menschen wie Sie schreien lauthals nach Urteilen „Im Namen des Volkes“ … Schauen Sie zurück in die deutsche Geschichte! Vor nunmehr knapp siebzig Jahren wurden am Volksgerichtshof auch Urteile im „Namen des Volkes“ gesprochen und ich bin der Überzeugung, die Vielzahl der Deutschen fühlten diese Urteile aus Ausdruck ihrer fratzhaften Selbstwahrnehmung, die ihnen in den Jahren zuvor ins Hirn gebrannt wurde.

    Glauben Sie mir – auch Sie wollen auf keinen Fall ein Justizsystem, dass sich zum Sprachrohr des „Volkes“ aufschwingt; auf dessen Klavitatur die „vierten Gewalt“ Populismus transportiert, im Auftrag einiger weniger, die die Majonetten bedienen, die auf diese Klavitatur einschlagen. Sie wollen ein Justizsystem mit gut ausgebildeten Juristen, die allein auf der Grundlage ihrer fachlichen Expertise Entscheidungen treffen – weit weg von den Volkes Meinung. Und wenn Sie sich mal in einer ruhigen Minute den Souverän genau betrachten, wie er gierig nach einfach Parolen schnappt wie ein aus dem Wasserglas gesprungener Guppy; wie er haßvoll und argwöhnisch auf alles Fremde reagiert; wie er „teutsche“ Tugenden pflegt, die selbst einen Nazi als liberalen Menschenfreund erscheinen lassen – dann werden auch Sie verstehen, warum es nicht zu den Aufgaben eines Richters/einer Richterin gehört, „auf das Volk zu hören“.

    Das beste Beispiel bringen Sie i.ü. selbst: Aus purem Eigennutz versuchte besagter hessische Justizminster „seinen Arsch an die Wand“ zu bekommen und kam auf keinen anderen Gedanken, als sich zu entblöden, „dienstrechtliche Konsequenzen“ prüfen zu wollen – natürlich in voller Kenntnis, dass dieses Ansinnen rechtlich völliger Humbug ist. Ist aber egal – Hauptsache irgend so ein Schreiberling der einschlägigen Presseerzeugnisse schnappt das auf. Wenn es erst einmal in der Presse zu finden ist, hat dieser Schwachfug seinen Zweck erreicht, denn der Souverän bemerkt huldvoll: „Ja – der Banzer … das ist der richtige Mann … der greift richtig durch … genau der richtige Mann für diesen Job …“ Und der Souverän wird es Banzer bei der nächsten Landtagswahl danken.

    Da Sie ja so auf den „Richter-TÜV“ abfahren (und damit meine ich nicht die beiden Staatsexamen, die ein deutscher Richter heute i.d.R. mit mindestens gutem Examen bestehen muss, was, nebenbei bemerkt, nur eine einstellige Prozentzahl aller Absolventen überhaupt schafft): Den gibt es schon! Nennt sich Rotationsprinzip. Ein Richter wird einfach nur abgeordnet. Und wenn besagter Richter/Richterin nicht so funktioniert wie er/sie soll, erfolgt die nächste Abordnung eben zur StA oder zum Sozialgericht oder wohin auch immer. Was glauben Sie, welche Folgen dies hat, wenn auf diese Weise die Exekutive (Justizministerien) die Oberhand über die Judikative gewinnt?

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen wenigen Zeilen ein paar Denkanstöße geben. Als justizkritische Bürgerrechtlerin sollten Sie sich vielleicht mal die Zeit nehmen um über den Richterbund o.ä. das Gespräch mit Richterinnen und Richtern zu suchen, anstatt sich ihre Meinung aus Presseerzeugnissen zu formen.

  4. Gudrun Hoffmann schrieb:
    „Was glauben Sie, welche Folgen dies hat, wenn auf diese Weise die Exekutive (Justizministerien) die Oberhand über die Judikative gewinnt?“Diese Situation haben wir schon, dank dem Parteibuch-System für die Richterwahl.

    Das „Koran“-Urteil mag einen Fehlschlag gewesen sein. Mindestens war es eins der weinigen unabhängigen Urteile, die man von deutschen Gerichten hört.

  5. @mascha

    Am besten wir verzichten ganz auf das gemeine Volk das der eh nur „gierig nach einfach Parolen schnappt“, „haßvoll und argwöhnisch auf alles Fremde reagiert“ und „Tugenden pflegt, die selbst einen Nazi als liberalen Menschenfreund erscheinen lassen“ und lassen die richten und regieren die was davon verstehen. Die Entscheidung darüber wird am besten in althergebrachter Art und Weise durch den Geburt entschieden. Dann bekommt auch das Wort Souverän wieder den Glanz früherer Zeit.

  6. @ Bastian:

    Nun weiß ich nicht, ob ich Ihnen gratulieren soll oder mich darüber beschweren, dass Sie den Sinn einer sarkastischen Rede mißinterpretieren:

    (1) Gratulieren deshalb, weil Sie die Lebenswirklichkeit der real existierenden Exekutive geschildert/erkannt haben, die sich schon lange vom Souveran als dem eigentlichen Träger der Staatsgewalt „verabschiedet“ hat, wohlwissendlich, dass die verbleibenden wenigen Selbst/Querdenker in der Gesellschaft zu einer schnell aussterbenden Spezies gehören.

    (2) Beschweren darüber, dass Sie augenscheinlich immer noch verkennen, dass die Judikative allein Recht und Gesetz verpflichtet ist und *nicht* dem Souverän. Im übrigen ebenso wenig die Legislative. Wir kennen in Deutschland eben keine unmittelbare Demokratie. Wir haben keine wirksamen plebiszitären Elemente (Das Ironische an der Sache ist, dass man sich seinerzeit gerade wegen der Erfahrung aus der Machtergreifung des irren Gefreiten aus Österreich gegen dieser Art der Demokratie entschieden hat.). Für eine Umgestaltung der Demokratie einzutreten ist (noch ;-)) ihr verfassungsmäßiges Recht. Sollten Sie also unzufrieden sein, dann tun Sie etwas dagegen :-). Menschen, die wie Grudrun als „justizkritische Menschenrechtler“ reflektorisch Einzelurteile als Ausgangspunkt für ein allgemeines „Rumgemaule am System“ nutzen, werden auf dieser Weise nicht einmal ein Sandkorn bewegen.

    IMHO.

  7. Als ich Maschas Beitrag vom 14.09.2007 las, war ich über die Polarisierung-
    hier die hochgebildeten Juristen, dort der ungebildete Pöbel (im GG Souverän genannt) mit seinen einfachen faschistischen (also andere ausgrenzenden)Parolen, erschrocken.
    Nur bin ich froh, dass es nur eine „sarkastische Rede“ ist.
    Mascha sagt nun: „Wir kennen in Deutschland keine unmittelbare Demokratie“. Es ist richtig, dass Deutschland nach dem Krieg „nur“ eine parlamentarischen Demokratie von den Alliierten zugestanden bekommen hat. Jetzt, 60 Jahre später, sind die Menschen reif, für eine direkte Demokratie. Dazu mehr in http://www.mehr-demokratie.de. Jeder an unserer gemeinsamen Zukunft interessierte Bürger sollte sich damit befassen.

    Und weil ich von unserem Land und der Demokratie überzeugt bin, gibt es für mich kein „noch“ bezüglich meiner verfassungsmäßigen Rechte.

    Auch wenn viele Bürger keine Autos bauen können, wissen sie, was gute Autos sind. Genauso wissen wir, wie gut oder manchmal ungut unser Rechtssystem ist. Und wenn etwas gut ist oder noch nicht so gut – wie beim Auto – gibt es keinen Grund, es nicht noch besser zu machen.
    Dazu rate ich dem interessierten Leser die von Udo Hochschild, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dresden, http://www.gewaltenteilung.de möglichst komplett zu lesen. Dort erfährt der Leser, gut verständlich, warum eine Justizreform und eine Weiterentwicklung der Demokratie dringend geboten sind. – Auch um solche Verirrungen, wie die der „Koran-Richterin“ zukünftig zu vermeiden.
    Dazu ist der Arbeitskreis der Humanistischen Union Marburg, unter http://www.hu-marburg.de gegründet.
    Zu den realen Fakten der gegenwärtigen Justiz rate ich unter http://www.hu.marburg.de Rubrik „Justiz“ vom 26.09.2006 von den Richter a.D. Egon Schneider den Artikel „Niedergang des Rechtsstaates“ zu lesen.
    Und warum die Öffentlichkeit, das „Korrelat zum Richterprivileg“ nicht mehr funktionieren kann und darf, findet man auch unter der Rubrik „Justiz“ der http://www.hu-marburg.de vom 24.01.2007 von dem Gerichtsreporter Norbert Leppert „Justizkritik-Balance-Akt zwischen den Stühlen“ erklärt.

    Und noch eine Bemerkung zum „Einzelschicksalen“ in der Justiz: In Beriln, am Bayrischen Platz ist ein „Ort des Erinnerns“. Dort findet sich der Auszug aus einem Brief vom 16.01.1942: „Nun ist es soweit, morgen muss ich fort und dass trifft natürlich schwer (…) Ich werde Dir schreiben.“ Auch das war(!!!) nur ein Einzelschicksal. Auch jeder Autounfall ist nur ein Einzelschicksal!
    Zum Abschluss noch der Hinweis: Die Freien Wähler-Hessen haben für die Landtagswahl im Jan. 2008 das Thema „Justizreform“ auf ihrer Agenda.

  8. Zu dem Satz „2. Beschweren darüber, dass…die Judikativer … nicht(!!!) dem Souverän… verpflichtet ist.“ von Mascha.
    Dazu Beschluss der Bundesverteterversammlung des Deutschen Richterbundes vom 15.11.2002 in Kiel:
    Unter I.Grundlagen Punkt 2. Absatz 2 „Der Richter hat verfassungsrechtliche Aufgaben, die rechtsstaatliche Justizgewährung zu sichern, nämlich die Durchsetzung unserer rechtsstaatlichen Ordnung, die Sicherung des Rechtsfriedens, die Wahrung des Rechtsschutzes des einzelnen Bürgers und die erhaltung der Sicherheit des Rechts. Diese Aufgabe ist ihm „anvertraut“. Gerade unter diesem treuhänderischen Gesichtspunkt wird ihm abverlangt, dass er seine Arbeit bestmöglich im Interesse seines „Treugebers erfüllt, nämlich des Volkes, in dessen Namen er Recht spricht.
    In diesem Sinne ist richterliche Tätigkeit auch „Dienstleistung“.
    Wir verlangen von Richtern, dass sie sich bei ihrem Handeln nach dem GG, der Verfahrensordnung(!!) und den nachfolgenden Gesetzen richten. Ihre richterliche Unabhängigkeit kommt dann erst, wenn umfänglich ermittelt ist, bei der Entscheidung zum tragen. Und der weitere Rechtszug darf nicht mit Trickes verhindert werden.
    Mit einer sorgfältigen Ermittungsarbeit würden die richter dem Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat einen wichtigen Dienst erweisen.
    Derzeit ist das nicht durchgehend umgesetzt.

  9. Das Urteil war kein Urteil

    Für alle, die unreflektiert das wiedergeben, was einige unseriöse Blätter verbreiten, ohne Kenntnis vom Inhalt der umstrittenen Entscheidung genommen zu haben:

    Die antragstellende Ehefrau wollte sich vor Ablauf des Ternnungsjahres von ihrem Ehemann trennen und hatte für das Scheidungsverfahren Prozesskostenhilfe beantragt. Die Frankfurter Familienrichterin hat im Rahmen dieses Verfahrens eine gerichtliche Stellungnahme abgegeben, in der sie die Auffassung vertrat, dass nach summarischer Prüfung der Prozesskostenhilfeantrag nicht erfolversprechend sei. Dies hat sie damit begründet, dass die von der Ehefrau vorgetragene pyhsische Misshandlung von Seiten ihres Ehemannes nicht ausreichen dürfte, ausnahmsweise wegen Unzumutbarkeit auf das Trennungsjahr zu verzichten. Dies deshalb, weil körperliche Züchtigung durch den Ehemann nach islamischem Glauben, wonach die Parteien mutmaßlich seit Jahrzehnten leben würden, durchaus nichts Ungewöhnliches sei.

    Ohne die Argumentation der Familienrichterin inhaltlich bewerten zu wollen, möchte ich hier nur einige Punkte klarstellen:

    1) Es hat also nicht nur kein „Koran-Urteil“ gegeben, sondern es lag überhaupt keine gerichtliche Entscheidung mit Bezug auf den Koran vor! Das Hauptsacheverfahren, nämlich die Scheidung , war nicht einmal rechtshängig. Es hat auch keine Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag gegeben. Es handelte sich vielmehr nur um eine vorläufige gerichtliche Stellungnahme, mit dem Ziel, die Antragstellerin dazu zu bewegen, ihren PKH Antrag zurück zu nehmen.

    2) „In Deutschland gilt Deutsches Recht“… solche oder änliche Aussagen waren dann vermehrt in der Presse aus dem Munde des einen oder anderen Politikers zu hören. Wie falsch diese Aussage ist, erkennt jeder Jurastudent im dritten Semester bei einem flüchtigen Blick ins EGBGB (Ergänzungsbuch zum Bürgerlichen Gesetzbuch). Nach den dortigen Kollisionsnormen zum Famlienrecht ist die Anwendung (materiellen) deutschen Rechts bei Auslandsbezug vielmehr die Ausnahme. Wollen sich z.B. zwei Iraner, die in Deutschland leben, vor einem deutschen Familiengericht scheiden lassen, muss das Gericht grds. iranisches Recht anwenden (und zwar hier schon wegen deines entsprechenden deutsch-iranishes Abkommnes). Dann kommen sogar je nach Volks- und Religionszugehörigkeit verschiende Gesetze des iranischen Rechts zur Anwendung. Denn im Iran gibt es für Muslime ein anderes Familiengesetzbuch als für nicht Muslime. Wenn zwei muslimische Iraner sich scheiden lassen wollen, muss also das Gericht das für diese Gruppen geltende iranische Familienrecht, das weitestgehend auf islamische Grundsätze zurückgeht, anwenden. Demnach kann sich die Ehefrau im Gegensatz zu ihrem Mann nur unter engen Voraussetzungen scheiden lassen (z.b. wenn dieser impotent oder geisteskrank wird oder den Familienunterhalt nicht bestreiten kann). Im Gegensatz dazu genügt es für den Mann, wenn er die Frau (grundlos) verstößt. Auch beim Sorgerecht für minderjährige Kinder ist es so, dass das iranische Recht Besonderheiten vorsieht, an die die deutschen Gerichte gebunden sind. So steht das Sorgerecht für minderjährige Kinder ab einem bestimmten Alter immer dem Mann zu.

    Ein deutsches Gericht kann von der Anwendung des ausländischen Rechts nur dann abweichen und statt dessen nationales Recht anwenden, wenn die Anwendung des ausländischen Rechts zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar wäre (ordre public Vorbehalt). Nach ständiger Rechtssprechung der Famliensenate der OLG’s und des BGH reicht hierfür aber nicht schon der „einfache“ Verstoß gegen unsere Grundrechte, solange die beteiligten Personen noch in den durch die Normen des Herkunftsstaaes zum Ausdruck kommenden Gesellschafts- und Lebensverhältnissen verwurzelt sind.

  10. Nachtrag: Was wäre, wenn sich die „böse“ Richterin auf die Bibel berufen hätte?

    Damit sich einige islamkritische Stimmen angesichts meiner obigen Feststellungen, dass unter bestimmten Umständen durchaus „islamisch“ geprägtes Recht vor deutschen Gerichten Anwendung finden kann, nicht voreilig zu der Aussage berufen fühlen, es fände eine schleichende Islamisierung des deutschen Rechtssystems statt, möchte ich der Vollständigkeit halber aufzeigen, dass in bestimmten Fallkonstellationen deutsche Familiengerichte auch katholisches Recht anwenden müssen. Exemplarisch sei die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 23.04.2004 (5 UF 205/03) genannt. Diesem Urteil (es war in der Tat ein Urteil, uns zwar ein Berufungsurteil!) lag folgender Sachverhalt zugrunde:

    Die antragstellende Ehefrau hatte in Deutschland die Ehescheidung eingereicht mit der Begründung, ihr Ehemann habe sie mehrfach tätlich angegriffen, beschimpft und so verprügelt, dass sie polizeilichen Schutz habe in Anspruch nehmen müssen. Beide Parteien besaßen die syrische Staatsangehörigkeit und hatten vor einem katholischen Priester geheiratet. Sowohl das Amtsgericht als auch der OLG kamen zu dem Ergebnis, dass der Ehescheidungsantrag nach katholischem Eherecht zu beurteilen sei, und zwar nach dem Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium, der am 18.10.1990 von Papst Johannes Paul II promulgiert worden und seit dem 01.10.1991 in Kraft sei. Demnach könne die Ehe nur durch den Tod aufgelöst werden. Die Unauflöslichkeit der Ehe verstoße auch nicht gegen den ordre public gem. Art. 6 S. 2 EGBGB. Weder die guten Sitten noch der Zweck eines deutschen Gesetzes verlange, dass einem Ausländer in Deutschland die Scheidung ermöglicht werde, die er in seinem Heimatstaat nicht erreichen könne. Es bleibe der Antragstellerin unbenommen, sich an die kirchlichen Behörden zu wenden, um eine Trennung des Ehebandes zu bewirken.

    Ich behaupte mal, dass diese (und zahlreiche andere) Entscheidungen ähnlichen Inhalts kaum Bekanntheit erangt haben. Ich behaupte ferner, dass im Fall unserer Richterin aus Frankfurt kein Hahn danach gekräht hätte, wenn die Eheleute Katholiken gewesen wären und die Richterin ihre Rechtsauffassung über die fehlende Erfolgsaussicht des PKH-Antrages unter Bezugnahme auf den nach katholischem Recht geltenden Grundsatz der Unscheidbarkeit der Ehe (trotz der fortwährenden Misshandlungen der Ehefrau durch ihren Mann) begründet hätte.

  11. Apo schreibt:“… kein Hahn hätte danach gekrährt.“ Das ist richtig, denn nach den meisten juristischen Verwerfungen kräht ja auch kein Hahn: z. Bsp. Zeitungsberichten zufolge hat sich der Präsident des Verwaltungsgerichtes Kassel (Hessen) Kinderpornos auf seinen Dienstrechner heruntergeladen. Ich höre keine Hahn danach krähen.
    Oder der Fall einer hohen hessischen Richterin, die im Windschatten ihres Ehemanns, einem Rechtsanwalt, ein beträchtliches Vermögen umgeleit haben sollen. Wegen Schwierigkeiten kommen die Ermittlungen des Falles nicht voran und kein Hahn kräht danach.
    Oder in Naumburg an der Saale wurde gegen drei Richter, die dem 14. Senat des OLG angehörten, Anklage erhoben. Das Vefahren schwebt und schwebt und schwebt und kein Hahn kräht danach.
    Und dann erinnere ich an Sabine Rückerts Buch „Unrecht im Namen des Volkes“ ein Justizirrtum und seine Folgen. Der Rechtsanwalt Johann Schwenn hat für den schwer geschädigten Mandanten Schadensersatzansprüche gestellt. Ich höre nichts, auch keinen Hahn krähen.
    Ich will Sie nicht mit weiteren „merkwürdigen“ Verfahen langweilen, meine Liste ist lang. Es gibt sehr sehr viele mehr. Am 17.09. und am 18.09 2007 standen vor dem Congress – Centrum in Würzburg anlässlich des Richter-und Staatsanwaltstages ausgeurteilt Bürger mit Informationsmaterial daraußen vor der Tür. Kein Hahn kräht nach denen, wenn wir es nicht tun! Also üben sich Nichtjuristen im krähen! Das ist Demokratie und dafür bin ich froh!

  12. @Gudrun Hoffmann:

    In dem von mir zitierten Urteil des OLG Karlsruhe (und ähnlichen Urteilen) hat kein Hahn danach gekräht, weil nichts zu Krähen gab! Die Begründung des Familiesenats war juristisch einwandfrei. Ich wollte mit diesem Beispiel an sich nur aufzeigen, dass ähnlich gelagerte Sachverhalte in unserer Gesellschaft manchmal sehr unterschiedlich aufgenommen werden.

    Es ging mir also nicht um die Aufdeckung irgend welcher vermeintlicher Justizirrtümer. Erwähnenswert erschien mir nur, dass eine gerichtliche Entscheidung (bzw. Stellungnahme), die sich auf den Koran bezieht, so viel Empörung hervorruft, andererseits dutzende andere Urteile aus dem selben Rechtsgebiet mit einem sehr ähnlich gelagerten Lebenssachverhalt, keinerlei Reaktionen auslösen, weil das Gericht in diesen Fällen auf das Kirchenrecht Bezug nimmt. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen und verkannt, dass unsere Rechtsordnung erlaubt, ja sogar vorsieht, dass die Gerichte in bestimmten Fallkonstellationen mal islamisch, mal katholisch geprägtes Recht anwenden müssen.

    Das im umstrittenen Fall des Frankfurter Familiengerichts die Berufung auf den Koran schon deshalb verfehlt war, weil die Richterin offensichtlich deutsches Familienrecht anwenden wollte – sonst häte sie nicht auf das nach deutschem Recht obligatorische Trennungsjahr verwiesen – ändert nichts an der Tatsache, dass der Grund für die große Empörung in der Bevölkerung in erster Linie in der Heranziehung koranischer Verse von einem deutschen Gericht und nicht so sehr in dem Umstand lag, dass seine juristische Argumentationslinie (Anwendung deutschen Rechts Berufung auf Koran) insich unschlüssig war.

  13. Was Sie zur „Koran- Richterin“ sagen klingt aus juristischer Sicht schlüssig. Die Aufmerksamkeit der Bevölkerung ist mit Sicheheit nicht nur wegen eines Zitates im Koran entstanden. Der Zorn hat etwas mit der schlechten Akzeptanz von gerichtlichen Entscheidungen bei der Bevölkerung zu tun und das hier Besprochene ist ein „gefundenes Fressen“ gewesen. Dieses „Vor-Urteil“ der Bevölkerung in die Justiz wird so lange Bestand haben, bis Entscheidungen von Gerichten einer neutralen Prüfung unterzogen werden können- z. Bsp. bei einer Ombudsstelle wie in Schweden. Dazu gehört aber auch die Trennung von Justiz aus der Bevormundung durch die Exekutive, wie der Deutsche Richterbund sie vorschlägt.
    Wir müssen die Haltung der Justiz gegenüber den durchschnittlichen Rechtssuchenden(die Wohlhabenden sind nach den Äußerungen von Frau Prof. Dr. Jutta Limdach anlässlich der Richtertagung in Würzburg besser dran) neu überdenken.
    Ich arbeite nicht gegen die Justiz sondern für eine demokratischere Justiz, als wir in alltäglichen Verfahren jetzt haben. Unsere Gesetze sind, soweit ich sie verstehen, gut. Wir müssen die Richter nur auffordern, sie richtig anzuwenden und nicht kurz mal für ungültig zu erklären, wenn´s gerage genehm ist. Solange es da keine Kontrolle gibt, gewinnt das Rechtssystem kein Vertrauen mehr.

  14. @Gudrun Hoffmann:

    Die Aufmerksamkeit der Bevölkerung ist mit Sicheheit nicht nur wegen eines Zitates im Koran entstanden.

    Dies erklärt aber nicht, warum es in anderen ähnlich gelagerten Fällen – die nichts mit Koran oder Islam i.w.S. zu tun haben – kein derartiges Presseecho gibt.

    Dieses “Vor-Urteil” der Bevölkerung in die Justiz wird so lange Bestand haben, bis Entscheidungen von Gerichten einer neutralen Prüfung unterzogen werden können…

    Gerichtliche Entscheidungen sind im Grundsatz immer überprüfbar (siehe Instanzenweg). Das eine Entscheidung unanfechtbar ist, kommt nur in Ausnahmefällen vor. Aber auch dann bleibt der Weg zum Verfassungsgericht, dessen Zuständigkeit ja bekanntlich erst eröffnet ist, wenn entweder der Rechtsweg ausgeschöpft ist oder gegen die angegriffene Entscheidung keine Rechtsmittel zulässig sind.

    Wie viele weitere Instanzen wollen Sie denn noch?

    Außerdem würde die Schaffung einer weiteren Instanz – nichts anderes wäre die von Ihnen favorisierte Ombudsstelle – keine Gewähr dafür bieten, dass künftig keine Justizirrtümer mehr passieren. Es sei denn, Sie gehen davon aus, dass die Ombudsstelle immer „richtig“ entscheidet. Für diese Annahme gibt es aber keinerlei Grund. Folglich ist die Forderung nach einer weiteren Kontrollinstanz sinnlos, da damit Justizirrtümer nicht verhindert werden können.

    Wir müssen die Richter nur auffordern, sie richtig anzuwenden und nicht kurz mal für ungültig zu erklären, wenn´s gerage genehm ist.

    Das Verwerfungsmonopol liegt beim Verfassungsgericht. Kein anderes Gericht kann ein Gesetz kurz mal für ungültig erklären.

    Einen Richter dazu aufzufordern, ein Gesetz richtig anzuwenden, ergibt nur dann sinn, wenn es nur eine denkbare, unumstrittene Lösung gibt. Sobald aber eine Norm durch Auslegung erschlossen werden muss, kann es die „richtige“ Lösung gar nicht geben. Auch das versteht sich von selbst. Sie verkennen außerdem, dass es in einem Parteiprozess immer zwei Seiten gibt. Die unterlegene Partei kann noch so sehr von Ungerechtigkeit oder falscher Rechtsanwendung sprechen, in den Augen der obsiegenden Partei hat das Gericht ein einwandfreies „richtiges“ Urteil gesprochen. Aus welcher Perspektive wollen Sie also entscheiden, wann eine Rechtswanwendung richtig ist und wann nicht?

    Man kann das Ganze auch mit einem einzigen Satz wunderbar veranschulichen:

    „Zwei Juristen, drei Meiungen!“
    Mehr ist dazu m.E. nicht zu sagen.

  15. Sehr geehrter Herr Apo, meine Meinung kommt nicht aus dem blauen Dunst. Natürlich stehen persönliche Erfahrungen dahinter.
    Ich habe mir die Aufgabe gestellt, zu erkunden, warum aus meiner Sicht derartige juristische Fehlleistungen möglich sind. Und warum die beteiligten Juristen es verhindern können, dass Rechtsmittel ausgeschlossen werden. Mein Sache liegt nun mit erneuter Klage seit Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Dort hat man auch noch mit anderen Fällen zu tun. Die Lebenszeit geht dahin, also beschäftige ich mich solange mit den Ursachen des Desasters.
    Sollten Sie Jurist sein, dann kann ich Ihnen den Vorgang vorlegen. Wenn Sie ihn mir schlüssig erklären werde ich das annhemen.

  16. Noch immer kein Angebot, um an der real praktizerten Justiz die Bindung der Justiz an Recht und Gesetz zu prüfen?
    Ach ja, ich habe doch schon wieder nicht beachtet: Richter sind unabhängig und dürfen, können, wollen machen was ihnen in den Kram passt, solange sie nicht die Privilegien der noch Mächtigeren berühren.
    Das Volk ist, das ist meine Erfahrung, im Namen des Volkes, vor Gericht vogelfrei!
    Und die Floskel „Im Namen des Volkes“ ist aus meiner Sicht blanker Hohn!

  17. Die zitierte Entscheidung des OLG Karlsruhe ist durch Beschluss des XII. Zivilsenats des BGH vom 11.10.2006 aufgehoben worden, weil sie in verschiedenerlei Hinsicht fehlerhaft war. Zunächst hätte gründlicher geprüft werden müssen, ob in der Sache nicht doch deutsches Recht anzuwenden gewesen wäre. Falls dies nach gründlicherer Prüfung noch immer zu verneinen gewesen wäre, so der BGH, hätte sich das OLG gründlicher mit der ordre public-Vereinbarkeit der Unscheidbarkeit von Ehen nach katholischem Kirchenrecht auseinandersetzen müssen. Diese sehr lesenswerte Entschiedung des BGH kann hier nachgelesen werden: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=a5663225f63b763f48b7904e217c14f8&client=%5B%273%27%2C+%273%27%5D&client=%5B%273%27%2C+%273%27%5D&nr=38116&pos=0&anz=1

  18. Wenn wir individuelle Verwerfungen in der Justiz zukünftig einschränken wollen, müssen wir die Strukturen der Justiz ändern. Ich empfehle das „Querdenkerforum“vor allem für die, die konstruktiv mitarbeiten können und wollen.
    In http://www.onlinezeitung24.de ist ein offener Brief an die Bundesjustizministerin eingereicht.
    Eine interessante Adresse ist auch Karin Jäckel mit ihren Artikel „Das Jugendamt“ in MUT Nr.487-März 2008, der sich mit dem selben Machtmissbrauch im Amt- oft ohne ausreichende Kompetenz – wie bei der Justiz, befasst.
    Demokratie geht eben nicht ohne Kontrolle! Wo die Kontrolle versagt, entwickeln sich leicht undemokratische Strukturen.
    Es ist viel zu tun, mischen wir uns ein!

  19. Was soll der Aufstand ? Die Tante wollte nett sein und hat einen Patzer gemacht, der dann stante pede korrigiert wurde. Es ist ja kein Justizirrtum vorgekommen, wo ein Unschuldiger aufgrund eines von der Polizei erpressten Geständnisses und in der Hauptverhandlung widerrufenen Geständnisses wegen zu vier Jahren Haft verurteilt wurde wie A[…] R […].

    Was die Kontrolle und die Aufsicht angeht, gibt es auch eine Kontrolle von unten : http://www.beschwerdezentrum.de / Richterdatenbank.
    In Frankreich haben wir dazu die vielen spontan organisierten Unterstützergruppen, die sich gegen Miss-Stände der Justiz und des Staates, zB. in der abschiebepraxis, lautstark und notfalls mit Steinen einsetzen.

  20. Richtig, in diesem Fall ist jetzt alles in Ordnung, weil eine mutige Rechtsanwältin und eine mutige Presse diesen einen Fall in die Öffentlichkeit gebracht haben. In der Regel ist das aber nicht so (z.B. Sabine Rückert „Unrecht in Namen des Volkes“) und darum müssen die Strukturen geändert werden. Wenn in Frankreich Leute gegen Fehlentscheidungen auf die Straße gehen, verdient das Respekt. Aber in Deutschland haut kein tatsächliches Justizopfer den Juristen das Grundgesetz um die Ohren. Ich tue das auch nicht, aber ich arbeite auf allen mir erreichbaren Ebenen daran, dass Bewustsein für die Möglichkeit , dass Richter ungestraft Recht beugen drüfen, in die Bevölkerung zu tragen. Wenn das Bewustsein dafür da ist, dann entsteht ein politischer Druck. Das ist die Aufgabe, die uns jetzt gestellt ist. Richter persönlich verletzen (Steinewerfen) ist kein Weg , das Opfer wird zum Kriminellen.

  21. Transat AG2R…

    Transat AG2R 2010 La Mondiale (Concarneau – Saint Barth) : le site d’Henri-Paul Schipman et Pierre Canevet est en ligne. Suivez chaque jour leurs billets transmis depuis leur bateau par satellite….

 

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