Nicht erlaubt? Kein Problem!

5. Februar 2007 | Von | Kategorie: Recht | Keine Kommentare |

Heute hat der Bundesgerichtshof (StB 18/06) die heimliche Durchsuchung von Computer-Dateien von Beschuldigten als unzulässig verworfen. Ein solcher Eingriff sei durch die Strafprozessordnung nicht gedeckt.

Kein Problem für Innenminister Schäuble.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat eine schnelle Gesetzesänderung gefordert, um eine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen zu schaffen. (Quelle: Die Welt)

Eine kleine Gesetzesänderung und was nicht passt, wird passend gemacht. Es spielt keine Rolle, ob eine Maßnahme verfassungswidrig ist oder gegen geltendes Recht verstößt. Mit den besten Juristen ausgestattet, deren Löhne, mit Staats-Trojanern heimlich durchsuchte und zum Abschuss freigegebene Steuerzahler aufbringen müssen, lassen sich alle Gesetze umgehen. Das Umgehungsverbot wird dann, wenn nötig, mit Schaffung neuer Gesetze ausgehebelt.

Schließlich möchte man von der bisherigen Praxis ja nicht wegen Unzulässigkeiten abweichen:

… die Online-Durchsuchung wurde in der Vergangenheit bereits gegen Beschuldigte eingesetzt … (Quelle: FAZ)

Am besten verfrachtet man die Innenministerien gleich in völlig rechtsfreie Gebiete. Solche Orte, ohne Gesetz und Richter, sind dem Innenministerium ja nicht unbekannt. Die Eingewöhnungszeit wäre kurnaz.

In einem Unrechtsstaat, wäre die Meldung keine zwei Zeilen wert. Als Rechtsstaat heucheln wir uns die Titelseiten voll.

Ekrem Senol – Köln, 05.02.2007

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