Forderungen nach Verschärfung der Einbürgerungsverfahren

21. Januar 2007 | Von | Kategorie: Politik | Ein Kommentar |

Spiegel Online berichtet über den geplanten US-Militärverfahren gegen Terrorverdächtige. Demnach sollen Richter selbst entscheiden, ob sie erzwungene, als geheim eingestufte und über Hörensagen gewonnene Informationen als Beweis zulassen. Laut Frankfurter Rundschau fordern SPD und Grüne neue Verfahren bei der Einbürgerung von Ausländern, um Extremisten auszuschließen als Reaktion auf die Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach vier IGMG Mitglieder die deutsche Staatsbürgerschaft behalten dürfen. Auf den ersten Blick haben diese Meldungen nicht viel gemeinsam. Doch beleuchten wir etwas die Hintergründe, drängen sich Parallelen auf.

Die geplanten Militärverfahren in den USA, in denen Hörensagen als Beweis zugelassen werden sollen, sind mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar. Nicht nur der „in dubio pro reo“ Grundsatz (im Zweifel für den Angeklagten), sondern auch das Unschuldsprinzip „nulla poena sine culpa“ (keine Strafe ohne Schuld) werden ausgehebelt. Für das große Land jenseits des großen Teiches ist das aber nichts Neues. Wir haben uns leider so sehr daran gewöhnt, dass uns solche Meldungen nur noch ein müdes Lächeln abverlangen.

Kommen wir zurück nach Deutschland und der geforderten Verschärfung der Einbürgerungsverfahren, um Extremisten bei Einbürgerungen auszuschließen. Für sich betrachtet, klingt die Forderung vernünftig. Aber schauen wir uns das Urteil, die Zielgruppe sowie die Vollzieher etwas genauer an:

Das Verwaltungsgerichtshof Hessen hat in seiner Entscheidung über die Entziehung der deutschen Staatsbürgerschaft von vier IGMG Funktionären bzw. Mitgliedern entschieden und u.a. folgendes ausgeführt:

… Selbst wenn die IGMG nach Einschätzung des Hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz als verfassungsfeindliche Organisation anzusehen wäre, was das Gericht offen gelassen hat, sei diese Einschätzung nicht so deutlich zu erkennen gewesen, dass für die Kläger bei der Abgabe der Loyalitätserklärung Anlass bestanden hätte, auf ihre Vereinstätigkeit hinzuweisen. Nach Auffassung des Gerichts habe sich eine solche Parallelwertung den Klägern aus deren Sicht bei Abgabe ihrer Loyalitätserklärungen nicht aufdrängen müssen …

Es geht also um eine islamische Gemeinschaft, die im Verdacht steht, verfassungsfeindlich zu sein. Laut Angaben diverser Quellen wird die IGMG seit ihrer Gründung im Jahre 1985 (seit über 20 Jahren!) vom Verfassungsschutz beobachtet. Bis heute wurde kein Verbotsverfahren eingeleitet, was im Umkehrschluss bedeutet, dass ein Verbotsgrund nicht gefunden wurde. Entweder weil der Verfassungsschutz unfähig ist oder weil es einen Verbotsgrund schlicht nicht gibt. Bei Vorliegen eines Verbotsgrundes müsste ein Verfahren von Amts wegen eingeleitet werden. Es handelt sich also um eine islamische Gemeinschaft, dessen Einstufung als verfassungsfeindlich zweifelhaft ist. Hinzu kommen ernst zu nehmende Stimmen, die die Einschätzungen der Verfassungsschutzbehörden nicht teilen.

Nun gehen wir dennoch mal davon aus, dass der Verfassungsschutz mit seiner Einschätzung richtig liegt, die IGMG e.V. also verfassungsfeindlich ist. Sie werden bemerkt haben, dass ich erstmalig die Kürzel e.V. für den eingetragenen Verein verwendet habe. Nicht umsonst! Damit ein Verein in das Vereinsregister eingetragen werden kann, müssen bestimmte formale Bedingungen erfüllt werden, die hier nicht weiter von Bedeutung sind. Von Bedeutung ist aber die Tatsache, dass ein eingetragener Verein demokratische Strukturen aufweisen muss. D.h., dass es innerhalb des Vereins eine „Regierung“ (Vorstand) und eine Opposition geben kann. Gehen wir also davon aus, dass die IGMG verfassungsfeindlich ist, muss das noch lange nicht für deren Mitglieder oder einzelne Funktionäre gelten. Denn die könnten sich ja für eine verfassungskonforme Linie innerhalb des Vereins stark machen. Das Bundesverwaltungsgericht führt dazu folgendes aus:

Wird eine Organisation von Verfassungsschutzämtern beobachtet, so reicht dies zwar nach der Rechtsprechung bei entsprechenden Feststellungen aus, um für die Behörde Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer unter Beobachtung stehenden Organisation zu begründen. Die Behörde darf indes allein hieraus nicht ohne weiteres den Schluss ziehen, dass in der Person eines jeden Einbürgerungsbewerbers, der Mitglied dieser Organisation ist, gleichsam zwangsläufig die Annahme gerechtfertigt ist, er biete nicht die Gewähr, sich glaubhaft zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen (vgl. BVerwG, NVwZ 1999, 299 (300)).

Zielgruppe der Verschärfungen der Einbürgerungsverfahren sind also auch Personen, bei denen unklar ist, ob sie tatsächlich verfassungsfeindlich sind. Gefordert wird aber keine genaue Einzelfallprüfung, sondern nur die Feststellung, ob jemand in einer möglicherweise verfassungsfeindlichen Organisation ist, unabhängig davon, ob der Betroffene tatsächlich verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt hat.

Kommen wir zu den Vollziehern: Im Idealfall schickt die Ausländerbehörde im Rahmen der üblichen Einbürgerungsformalitäten vorschriftsgemäß eine Anfrage an den Verfassungsschutz, ob Erkenntnisse über die Person vorliegen, die einer Einbürgerung entgegenstehen. Liegen Erkenntnisse vor, wird der Einbürgerungsbewerber abgewiesen. Wie gesagt, das ist der Idealfall.

In der Praxis allerdings wird die Zugehörigkeit zu einer als verfassungsfeindlich eingestuften Organisation, als ausreichend angesehen. So wurde in einem Fall ein Betroffener 200? nicht eingebürgert, weil sein Kfz im Jahre 1982 auf einem Parkplatz einer Versammlungshalle angetroffen wurde, in der sich eine islamische Gemeinschaft versammelt hatte. Weder Feststellungen über die Teilnahme an der Versammlung wurden vorgelegt noch Anhaltspunkte über eine mögliche Mitgliedschaft. Vor einigen Jahren hatten einige Bundesländer ihre Einbürgerungspraxis bereits geändert. Der Einbürgerungsbewerber wurde bei Abgabe der Loyalitätserklärung gefragt, ob er zu einem der Organisationen angehört, die vom Verfassungsschutz in einer Liste zusammengefasst wurden.

… eine vom Bundesamt für Verfassungsschutz erstellte Liste mit über 100 extremistischen Organisationen, die nach dem Willen des Bundesinnenministeriums zur Grundlage für so genannte „Loyalitätserklärungen“ von Neubürgern gemacht werden soll. …
Petra Pau .. hatte sich darüber empört, dass die PDS aufgelistet ist … Dagegen sind die rechtsextremistischen Parteien NPD, DVU und Republikaner nicht aufgeführt. …

Für Mitglieder und Funktionäre von islamischen Vereinigungen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden bedeutet das, dass Sie schon aufgrund der Zugehörigkeit nicht eingebürgert werden. Irrelevant ist, ob sie persönlich eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung darstellen, also verfassungsfeindlich sind. Weder gilt für sie der Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten), noch das Unschuldsprinzip „nulla poena sine culpa“ (keine Strafe ohne Schuld). Unbeachtlich sind dann auch Vorbringen, die auf eine Verfassungstreue hindeuten, da nicht mehr glaubhaft.

Der einzige Unterschied zu den Amerikaner ist der, dass hier die Behörden, dort die Gerichte ermächtigt werden. Zugegeben, auf dem Papier ist das ein großer Unterschied. Doch in der Praxis wird es dem Einbürgerungsbewerber nur mit großer Mühe, einem langen Atem und einem guten Rechtsbeistand gelingen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, sofern er noch eingebürgert werden möchte.

In Anbetracht der Debatten der letzten Jahre um das Kopftuch, das Schächten, das Luftsicherheitsgesetz und jetzt der Einbürgerungen, trotz eindeutiger Rechtsprechung unserer höchsten Gerichte, bekommt man immer mehr den Eindruck, dass unserer Politiker immer öfter gegen die Rechtsprechung arbeiten. Erlaubt die Verfassung nicht, was Politiker gern hätten, wird an der Gesetzesschraube gedreht. Was nicht passt, wird passend gemacht. Makaber, dass das alles gemacht wird, um die Verfassung zu beschützen.

Ekrem Senol – Köln, 21.01.2007

Ein Kommentar
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  1. Bei der ganzen debatte über die Gesetze und desen Folgen , über deren zurecht biegen und deren darstellung , stellt sich mir persönlich nur eine Frage.
    Wer überwacht die Wächter.
    Und gerade da liegt doch der Hund begraben.
    Wenn doch die Politiker machen und tuen können was Sie wollen , warum reden wir dann noch von Demokratie?
    Schweiz , Frankfreich und die Niederlande haben im direkten Vergleich eher eine Demokratie als wir hier in Deutschland.
    Also noch einmal,
    wer überwacht die Wächter ???

 

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