SG Berlin: Nichtehelicher Lebenspartner haftet entgegen Hartz-Gesetzen nicht für fremdes Kind

9. Januar 2007 | Von | Kategorie: Recht | Ein Kommentar |

Eine Verschärfung der Hartz-Gesetze, die am 1. August 2006 in Kraft getreten war, stand am Montag (08.01.2007) beim Berliner Sozialgericht auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. Nach den verschärften Vorschriften (§ 9 Absatz 2 Sozialgesetzbuch II) hat das Kind erst dann einen Anspruch auf Sozialleistungen, wenn auch das Einkommen und Vermögen des „Stief“-Partners nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Nach der früheren Rechtslage war nur auf das Geld der Eltern zurückgegriffen worden.

Antragstellerin im vorliegenden Verfahren ist eine 15jährige Berlinerin. Deren arbeitslose Mutter lebt in nichtehelicher Gemeinschaft mit einem Mann zusammen, der nicht der Vater der 15jährigen ist. Der Mann ist ebenfalls arbeitslos. Er bezieht aber derzeit kein Arbeitslosengeld II, sondern das höhere Arbeitslosengeld I. Nach Auffassung des Job-Centers reicht das Arbeitslosengeld I des Mannes aus, um auch den Lebensunterhalt von Mutter und Tochter zu sichern. (Quelle: Sozialgericht Berlin)

Mit einer Eilentscheidung erließ das Sozialgericht eine Anordnung gegen das Job-Center, die Sozialleistungen für die 15-jährige zu zahlen… Außerdem kündigte der Richter an, die Neuregelung dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Prüfung vorzulegen, wenn es zu einem Hauptverfahren kommt.

Der Richter wies darauf hin, dass ein Kind keine Möglichkeiten habe, das Geld von dem Lebensgefährten der Mutter auch tatsächlich einzufordern. Denn dieser sei nach dem Familienrecht nicht unterhaltsverpflichtet. „Insofern ist dies nur ein fiktives Einkommen“, sagte der Richter. Das Kind könne nur einen eigenen Anspruch auf Existenzsicherung bekommen, wenn es allein oder mit der Mutter den Haushalt verlässt.

Dieser „mittelbare Zwang zur Beendigung einer Partnerschaft“ widerspreche aber dem grundgesetzlich garantierten Recht auf Persönlichkeitsentfaltung. Die Regelung habe „familiensprengende Wirkung“, sagte der Richter. (Quelle: Tagesspiegel)

Die Verschärfung der Hartz-Gesetze wurden von der Großen Koalition beschlossen, um möglichen Missbrauch entgegenzuwirken und natürlich um Kosten zu senken. Ob unsere beiden großen Volksparteien hier im Sinne des Volkes gehandelt haben, vermag ich auf Anhieb nicht zu beurteilen. Schwierig, die Missbrauchsgefahr einzudämmen, ohne die weißen Schäfchen zu benachteiligen.

Ekrem Senol – Köln, 09.01.2007

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