Zum-Verkuendungstermin-Erscheiner

1. Dezember 2006 | Von | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare |

Heute bekam ich folgende Mail: 

Betreff: Zum-Verkündungstermin-Erscheiner 

Sehr geehrte Damen, sehr geehrter Herr,
brauchen Sie Rat? Besuchen: www.kanzlei-… .de (gekürzt)
Sofort besuchen!
An alle weiterleiten bitte!

Sehr geehrter Herr B. A.,

nachdem ich Ihre originelle Mail gelesen habe, war ich doch sehr überrascht, dass Sie tatsächlich auch noch auf Ihre Kanzlei-Homepage in Berlin verlinken, also eine wirklich existierende Kanzlei-Seite mit einem seriösen Photo von Ihnen. Das macht Sie sympathischer. Bevor ich die Mail nun an alle weiterleite, stelle ich es besser hier rein. Somit ist gewährleistet, dass auch wirklich alle davon erfahren.

Gut finde ich vor allem, dass Sie sich laut Angaben auf Ihrer Homepage schwerpunktmäßig mit Rechtsproblemen von bzw. mit Internet beschäftigen. Da weis ich ja nun an wen ich mich wende, wenn ich wieder einmal eine Spam-Mail von jemanden erhalte, dessen Impressum etwas hergibt. Auch ist es gut zu wissen, dass Sie am Verkündungstermin erscheinen.

 Mit freundlichen Grüßen

Ekrem Senol – Köln, 01.12.2006

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