Landgericht München verurteilt Exiliraker wegen humanitärer Hilfe

1. Dezember 2006 | Von | Kategorie: Recht | 3 Kommentare |

Das Landgericht München I hat zwei Iraker zu Geldstrafen verurteilt, weil sie im Jahr 2002 notleidende Angehörige im Irak finanziell unterstützt haben. Die Richter erklärten ihr Urteil mit dem Irak-Embargo, das erst mit dem Sturz von Saddam Hussein und seinem Regime aufgehoben wurde. Da er sich keine Genehmigung der Bundesbank für eine humanitäre Geldsendung einholte, habe er gegen Paragraph 34 Absatz 4 des Außenwirtschaftsgesetzes verstoßen, so das Gericht. Weil unklar ist, ob das Geld jemals in Bagdad ankam, wird Mohammad A. strafmildernd »nur« der Versuch des Embargobruchs unterstellt.

Mohammad A. hatte nur 472 Euro über einen irakischen Unternehmer zu seiner hungernden und schwer kranken Mutter in Bagdad gesendet. „Sie leidet an Zucker und Bluthochdruck und ist zudem fast blind. Sie bedarf regelmäßiger ärztlicher Behandlung und ist auf finanzielle Unterstützung durch ihre Familie existentiell angewiesen“, erklärte Mohammad A.

„Mittelbar stehe ich jetzt vor Gericht, weil man mir unterstellt, ich hätte mit dem Versuch, meiner kranken Mutter Geld zukommen zu lassen, das Regime gestärkt. Das quält mich“, sagt Mohammad A. Dabei war der Exiliraker Mitte der 90er Jahre vor dem Baath-Regime nach Deutschland geflohen, nach dem sein Bruder ermordet wurde. Mohammad A. wurde zu 30 Tagessätzen in Höhe von 15 Euro zuzüglich Gerichtskosten verurteilt.

Ein weiterer Iraker, Ari M., wurde zu 60 Tagessätzen von 20 Euro verurteilt, weil er seiner Familie im Norden Iraks 2000 Euro sendete. Rechtsanwältin Christine Siegrot erklärt, dass viele Iraker glaubten, das Geld ihren Angehörigen über die Bundesbank verschicken zu müssen, wenn sie dort eine Genehmigung einholen. Vor allem oppositionelle Exiliraker wollten das aber nicht, weil sie dadurch ihre Familien gefährdeten. Außerdem sei das Bankwesen im Irak zu unsicher. Laut Siegrot würden solche Fälle nur in Bayern und Baden-Württemberg verfolgt.

Quelle: Junge Welt

Ekrem Senol – Köln, 01.12.2006

3 Kommentare
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  1. Na wo sonst. Gibt schon mehr als einen Grund, sich manchmal seiner Staatsbürgerschaft enthalten zu wollen ….

  2. Der Artikel lässt völlig weg, worum es in dem Urteil eigentlich geht: illegale HAWALA-BANKING Geschäfte

    „Dabei ging er in der Weise vor, daß er nach Vereinnahmung des entsprechenden Geldbetrages Kontakt mit seinem Bruder im Irak aufnahm und diesen anwies, aus dort vorhandenen Guthaben den entsprechenden Betrag nach Abzug der vereinbarten Provision in Höhe von 2,5 % – 5 % an den jeweiligen Empfänger auszuzahlen.
    Auf diese Weise kam es im Zeitraum vom 13. Januar 2000 bis 21. November 2000 zu Geldtransfers im Gesamtvolumen von DM 609.550.“
    BGH 1 StR 73/02:
    http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/strafrecht/BGH/7491

    Noch etwas zum Hawala-Banking vom Bayrischer Verfassungssschutz 2002:

    3.1.1.3 Entwicklung in Bayern
    Auch in Bayern mehren sich die Anzeichen, dass frühere Aktivitäten in islamistisch-militanten Kreisen wieder verstärkt werden. Dazu zählen ein vermehrtes und erhöhtes Spendenaufkommen für Personen bzw. Organisationen des bewaffneten Jihad. Die Finanztransfers erfolgen in islamistischen Kreisen oft außerhalb des traditionellen Bankensystems, zum Beispiel unter Nutzung des so genannten Hawala-Systems, das eine sichere Ãœberbringung auch höherer Geldbeträge in außereuropäischeLänder ermöglicht, ohne Spuren zu hinterlassen. Der hier lebende Auftraggeber zahlt an ein „Geldbüro“ eine gewisse Provision und nennt den Empfänger. Das Geldbüro stellt sicher, dass der genannte Empfänger die Summe erhält. Der Auftraggeber erfährt dabei nicht, in welcher Weise der Geldtransfer erfolgt. Er kann jedoch sichersein, dass das Geld die Zielperson zuverlässig erreicht. Es ist ein Aufgabenschwerpunkt der Sicherheitsbehörden, gerade diese Geldtransfers sichtbar zu machen und zu dokumentieren. Ein weiterer Schwerpunkt ist es, die Schleusung von islamistischen Gesinnungsgenossen und die damit im Zusammenhang stehenden Dokumentenfälschungen aufzuklären.

    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/verfassungsschutz/verfsch_1_hj_2002.pdf

  3. @ Maria

    In dem Artikel werden aber ganz andere Beträge (472 € und 2000 € genannt. Sind Sie sich sicher, dass es sich hierbei um Hawala-Bankin handelte?

    Was den bayerischen Verfassungsschutzbericht angeht, traue ich dem überhaupt nicht. Die haben in letzter Zeit so viele Prozesse verloren wegen falschen Inhalten in den Verfassungsschutzberichten, dass die Glaubwürdigkeit im Keller ist.

 

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