16-21-18 – Einigung auf Mindestalter bei Nachzug von Ehepartnern

6. November 2006 | Von | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare |

Oft wurde in den letzten Monaten über eine Anhebung des Nachzugsalters für ausländische Ehegatten diskutiert. Nun scheint sich die Diskussion dem Ende zu neigen. Die große Koalition hat sich nach Zeitungsangaben darauf geeinigt, das Mindestalter für den Nachzug eines Ehepartners auf 18 Jahre festzuschreiben. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte ein Nachzugs-Mindestalter des Ehepartners von 21 Jahren gefordert, die SPD und die Integrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) favorisierten das niedrigere Mindestalter. Mit der Nachzugsregelung soll Zwangsverheiratungen vorgebeugt werden. Derzeit gibt es keine Altersregelung, faktisch liegt sie bei 16 Jahren.

Zur Erinnerung aus der TAZ vom 15.06.2006:

… So nahm Böhmer ausdrücklich davon Abstand, eine Resolution zu unterstützen, in der die aktuellen Pläne von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur Verschärfung des Zuwanderungsrechts abgelehnt wurden. Während die Mehrheit der Beauftragten befand, beim Familiennachzug für Ausländer seien keine Änderungen nötig, schloss sich Böhmer Schäubles Forderung an, dass Familiennachzügler unter 21 schon vor der Einreise nach Deutschland Sprachkenntnisse vorweisen sollten. Das sei nicht zu viel verlangt, erklärte sie. Im Zeitalter der neuen Medien und Computer gebe es auch in Anatolien Möglichkeiten, Deutsch zu lernen. …

Was immer die Frau Böhmer nun auch umgestimmt haben mag, ich begrüße es. Womöglich wurde Frau Böhmer ihre Pflichten als Integrationsministerin vorgelesen. Es ist unnötig immer wieder zu erwähnen, dass die Beweggründe für die Anhebung des Nachzugsalters, Verhinderung von Zwangsehen, in der Praxis nicht geholfen hätte und mehr Rechte beschnitten hätte, als jungen Frauen geholfen.

Was von dieser überflüssigen Debatte bleiben wird ist der Eindruck in den Köpfen vieler Deutscher, dass insbesondere Türken Zwangsheirat am Band betreiben und vor sich selbst durch Verschärfungen des deutschen Ausländergesetzes geschützt werden müssen. Jetzt, wo das Nachzugsalter-Thema vom Tisch ist, bin ich gespannt, ob und wie Herr Schäuble und seine Gefolgschaft das Thema angehen werden. So groß das Thema noch vor einigen Monaten geredet wurde, kann es heute unmöglich erledigt sein.

Ekrem Senol – Köln, 06.11.2006

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