Baden-Württemberg: Migranten-Eltern stärker einbeziehen

10. August 2006 | Von | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare |

In die Förderung von Migranten-Kindern mit Sprachdefiziten sollte nach Ãœberzeugung des baden-württembergischen Justizministers Ulrich Goll (FDP) die ganze Familie einbezogen werden. Dies sei ein Schlüssel für eine erfolgreiche Integration, sagte Goll am Mittwoch in Stuttgart. Er fügte hinzu: „Als Integrationsbeauftragter werde ich mich um den Ausbau vorhandener Angebote kümmern. Man muss aber nicht überall das Rad neu erfinden.“ Goll verwies auf den neu gegründeten Kabinettsausschuss Integration: „Dort wollen wir einen Integrationsplan erstellen.“

Dass sowas aus Baden-Württemberg kommt, überrascht mich ehrlich gesagt. Endlich mal vernünftige Vorschläge. Kompliment.

Ein Sprecher des baden-württembergischen Städtetags erklärte, Integration könne nur dann erfolgreich gelingen, wenn die Angebote von den Zuwanderern auch angenommen würden: „Die Zuwanderer müssen mehr für ihre Integration tun.“ Den Menschen, die sich dem verweigern, müssten in Zukunft öffentliche Leistungen gekürzt werden.

Da haben wir es wieder, Sanktionen. Obwohl ich nicht grundsätzlich gegen Sanktionen bei notorischen Unwilligen bin, gefällt es mir nicht. Vielleicht weil stets von Sanktionen die Rede ist aber niemand darüber redet, unter welchen Voraussetzungen die Sanktionen greifen sollen. „Wer sich verweigert“ ist mir einfach zu schwammig.

Goll sprach sich auch dafür aus, das Bleiberecht von Ausländern baldmöglichst zu regeln. Diese Menschen dürften von den Integrationsbemühungen nicht länger einfach ausgeschlossen werden, da sie de facto nicht mehr abschoben werden können. Eine künftige Bleiberechtsregelung müsse aber genau differenzieren. „Es dürfen nicht die in eine solche Altfallregelung einbezogen werden, die uns etwa durch die Verschleierung ihrer Identität oder Untertauchen jahrelang an der Nase herumgeführt haben.“

Die Baden-Württemberger scheinen einen guten Tag erwischt zu haben. Oder doch nur Herr Goll?

Innenminister Heribert Rech (CDU) hält eine Bleiberechtsregelung für grundsätzlich sinnvoll und vorstellbar. Auf das Mittel der Abschiebungen dürfe aber in keinem Fall verzichtet werden. „Wer kein Aufenthaltsrecht besitzt und auch keines erhalten kann, muss unser Land wieder verlassen.“ Dies gelte für abgelehnte Asylbewerber und in besonderem Maße für straffällig gewordene Ausländer oder solche, die extremistischen Kreisen angehörten.

Bis auf den letzten Punkt alles OK. Aus zwei Gründen: Der, der kein Aufenthaltsrecht bekommen kann, der abgelehnte Asylbewerber und der in besonderem Maße straffällig gewordene hatten, sagen wir mal, eine juristische Chance vor einem Gericht.

Wann aber gehört jemand zu extremistischen Kreisen? Was sind extremistische Kreise? Was sind die Kriterien? Wer legt das fest? Lassen Sie mich raten: Die Verfassungsschutzämter?!

Was ich davon halte, können Sie hier lesen und das „wieso“ finden Sie hier, hier, hier, hier hier, und hier.

Quelle: Stuttgarter-Zeitung

Ekrem Senol – Köln, 10.08.2006

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