Keine Gleichheit im Unrecht und der Grundsatz der Gleichbehandlung

17. Juli 2006 | Von | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare |

Gefunden in der Stuttgarter Zeitung vom 18.07.2006 unter der Ãœberschrift: „Kopftuch als Kampfzeichen“.

„Es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Oh, wäre das schön, wenn man seine Geldbuße nicht bezahlen müsste, wenn man nachweisen kann, dass ein anderer wegen des gleichen Verstoßes nicht belangt worden ist. Bis zum Verwaltungsgericht Stuttgart hat sich das noch nicht herumgesprochen.

Wenn die Landesregierung die Schwestern vom Kloster Lichtental nicht zwingt, beim Unterricht an ihrer Privatschule (mit teilweise öffentlichem Auftrag) ihre Ordenstracht abzulegen, so heißt das nicht, dass sie entgegen dem Gesetz allen muslimischen Lehrerinnen erlauben muss, an den öffentlichen Grundschulen, die in Baden-Württemberg nach der Landesverfassung christliche Gemeinschaftsschulen sind, mit Kopftuch zu unterrichten. …

Dazu, wenn es denn um Rechtsgrundsätze geht, Artikel 3 Abs. 3 GG: Niemand darf wegen seines … Glaubens … benachteiligt oder bevorzugt werden.

Ekrem Senol – Köln, 17.07.2006

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