Ein kleiner Sieg fürs Kopftuch

22. Juni 2006 | Von | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare |

Im Streit um die Zulassung einer Muslimin als Referendarin an einem bremischen Gymnasium hat Bildungssenator Willi Lemke (SPD) gestern vor dem Verwaltungsgericht Bremen eine Niederlage erlitten. Nun muss die Bildungsbehörde abwägen, ob die Gefährdung des Schulfriedens durch eine Kopftuch tragende Lehrerin schwerer wiegt als die grundgesetzlich verbriefte Berufsfreiheit. Wenn nicht, müsste die junge Frau vermutlich wieder als Referendarin aufgenommen werden. So jedenfalls lautet der Tenor des für heute erwarteten Urteils. …

Und genau gegen diese Neutralitätspflicht, so der Prozessvertreter Bremens gestern vor Gericht, „verstößt das Kopftuch“. Es könne nicht angehen, dass eine Lehrerin im Religionsunterricht ihr eigenes Bekenntnis „nach außen trage“. Zumal Bremen – religionsferner als andere Bundesländer – Unterricht in „Biblischer Geschichte“ erteilt, nicht Religionsunterricht.

Lemke reicht also schon eine „abstrakte“ Gefährdung des Schulfriedens, eine Unterscheidung nach Beamten und Angestellten, nach fertigen LehrerInnen und solchen in Ausbildung trifft er nicht. Das neu geschaffene Gesetz erlaube da keinen „Ermessensspielraum“, so sein Argument.

Die Richter sehen das offenbar anders. Sie wollen von der Behörde auch die Frage beantwortet wissen, ob die Referendarin im Kopftuch eine „konkrete“ Gefahr für den Schulfrieden darstellt. Ob die „abstrakte“ Gefahr schon ausreicht, ist für sie zumindest zweifelhaft. Das rechtliche Ergebnis einer solchen Prüfung sei nicht absehbar, betonte das Gericht gestern.

Quelle und Volltext: TAZ

Ekrem Senol – Köln, 22.06.2006

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