Heirat ohne Zwang
21. Juni 2006 | Von E. S. | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare |Alle sind gegen Zwangsheiraten – aber was ist der richtige Weg, fragt die TAZ. Zu dieser Frage hörte der Bundestags-Familienausschuss gestern ExpertInnen an. Braucht man einen neuen Straftatbestand? Hilft der Unionsvorschlag, das Nachzugsalter für Ehegatten auf 21 Jahre anzuheben? Und was muss im Aufenthaltsrecht geregelt werden? Auch die „Soziologin“ Necla Kelek meldet sich zu Wort …
„Das Nachzugsalter wollte allein die Soziologin Necla Kelek auf 21 Jahre erhöht sehen. Sie vertritt auch die CDU-Idee, den Frauen vor ihrer Einreise eine Sprachprüfung abzunehmen. … Mit 21 Jahren seien junge Frauen entscheidungsfähiger als mit 16 oder 18, betonte sie …
Stimmt! Die „Soziologin“ Necla Kelek hat Recht, was die Entscheidungsfähigkeit der jungen Türkinnen angeht. Eine 18 jährige wird sich schwer entscheiden können, ob sie einen Mann aus Deutschland heiratet. Bis zu einem gemeinsamen Leben müsste sie nämlich drei Jahre ausharren. Mit 21 wird ihr die Entscheidung sicher leichter fallen.
Im übrigen verweise ich auf das „Programm für Geburtenförderung“ vom 10. Januar 2006. Darin schrieb ich:
„… vor fast zwanzig Jahren hat das Bundesverfassungsgericht (Az: 2 BvR 1226/83) die damalige Praxis der Länder Bayern und Baden-Württemberg, ausländischen Ehepartnern erst drei Jahre nach der Heirat die Einreise zu erlauben, für verfassungswidrig erklärt. Das höchste Gericht hat dem in Deutschland lebenden Vater auch das Recht auf Anwesenheit seines Kindes gegeben. Das bedeutet: Wenn die Frau in der Türkei ein Kind bekommt, kann man ihr, egal ob 18 oder 21, und dem Kind die Einreise nicht verweigern. Daher stellt sich nun die Frage, was denn hinter dieser Maßnahme eigentlich steckt? Ein verstecktes Geburtenförderungsprogramm um der sinkenden Bevölkerungszahl in Deutschland Herr zu werden? Wenn die Frau schon nach Deutschland kommt, dann wenigstens nicht ohne Kind. Fraglich bleibt aber, ob der Zwangsverheirateten Frau geholfen ist, wenn sie jetzt auch noch genötigt wird, zu gebären.“
Siehe auch:
Kürzung der Zuschüsse für Frauenhäuser
Integrationsministerin Maria Böhmer – Ihre Berufung
Ekrem Senol – Köln, 21.06.2006