Einheitlicher Einbürgerungstest gescheitert

2. Mai 2006 | Von | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare |

Innenminister haben sich nicht auf die Einführung eines bundesweiten Wissenstests für die Einbürgerung von Ausländern einigen können. Vor allem der Berliner Innensenator Ehrhart Körting und der schleswig-holsteinische Innenminister Ralf Stegner (beide SPD) hätten sich gegen einen einheitlichen Wissenstest gewandt. Neben anderen Punkten konnte auch der von der Union geforderte Eid auf die Verfassung nicht durchgesetzt werden.

Die Innenminister einigten sich auf folgende Punkte:

  • Künftig werden Einbürgerungskurse angeboten, wobei in einigen Ländern der Kurs allerdings schon als bestanden gilt, wenn ihn der Ausländer ordentlich absolviert hat während in anderen Ländern es dazu eine eigene Abschlussprüfung gibt. Die Inhalte der neu einzurichtenden Einbürgerungskurse sollen von Volkshochschulen und der Bundeszentrale für Politische Bildung erarbeitet werden. Die Anforderungen an die Kenntnisse in Geschichte und Allgemeinwissen sollten aber nicht in höchste Höhen geschraubt werden.
  • Die Einbürgerung solle in Zukunft lediglich in feierlichem Rahmen stattfinden.
  • Der Einbürgerungswillige müsse künftig überall in Deutschland nachweisen, dass er sich im Alltag in Wort und Schrift ausreichend verständigen kann. Ausnahmen solle es nur für sehr alte Menschen geben.
  • Zur Einbürgerung gehört zudem eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz.
  • Deutscher darf nur werden, wer nicht zu mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt worden ist. Bisher galt eine Grenze von 180 Tagessätzen.

Die Aufregung der letzten Monate entpuppt sich somit als eine Luftblase, die nun geplatzt ist. Fast alle Punkte werden schon seit Jahren in einigen Bundesländern umgesetzt.

Ekrem Senol – Köln, 02.05.2006

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