Baden-Württembergs Gesprächsleitfaden zur Einbürgerung ist nicht rechtmäßig
15. März 2006 | Von E. S. | Kategorie: Recht | Keine Kommentare |Stadt Heidelberg: Der Gesprächsleitfaden zur Einbürgerung, den die Kommunen auf Weisung des baden-württembergischen Innenministeriums seit 1. Januar 2006 anwenden sollen, ist nach einem Gutachten des Heidelberger Juristen Professor Rüdiger Wolfrum und dessen Mitarbeiter Dr. Volker Röben nicht rechtmäßig. Wolfrum, Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg, kommt zum Ergebnis, dass der Leitfaden eindeutig gegen die Rassendiskriminierungskonvention der Vereinten Nationen verstoße. Der Leitfaden mit seinen 30 Fragen diskriminiere eine bestimmte Gruppe von Einbürgerungsbewerbern, nämlich Muslime.
Oberbürgermeisterin Beate Weber, die das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, wartet nun auf eine Stellungnahme des baden-württembergischen Innenministers, Herbert Rech, dem das Gutachten in der vergangenen Woche übermittelt wurde. Weber: „Das Gutachten hat meine Auffassung bestätigt, dass der Gesprächsleitfaden in der vorliegenden Form rechtswidrig ist. Ich habe Herrn Minister Rech das Gutachten deshalb geschickt und ihn gebeten, Stellung zu nehmen. Ziel muss sein, eine rechtlich einwandfreie Situation zu schaffen, die für alle Einbürgerungswillige einheitlich gilt. Ich hoffe, dass das Gutachten hier zur schnellen Klärung beiträgt.“
Dr. Volker Röben vom Max-Planck Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht lobte Heidelbergs kritische Haltung in Bezug auf den Gesprächsleitfaden: „Es ist wichtig, dass Behörden die Normen des Völkerrechts ernst nehmen. Sie sind unmittelbar geltendes Recht – auch in Deutschland, damit auch in Baden-Württemberg“. Der vorliegende Fall sei „einer der seltenen Fälle, in denen man von einem klaren Rechtsverstoß reden kann“, sagte Röben.
Link gefunden bei Dr. Johannes Rux
Ekrem Senol – Köln, 15.03.2006