Missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft als wirtschaftliches Problem
8. März 2006 | Von E. S. | Kategorie: Gesellschaft | Keine Kommentare |Ein Sozialhilfeempfänger aus Togo habe seit 2002 bundesweit bereits 18 Vaterschaften anerkannt, weswegen der Justizminister Herbert Mertin (Rheinland – Pfalz) ein Anfechtungsrecht staatlicher Behörden fordert, wenn der Verdacht einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung besteht. In bundesweit geschätzten 1.700 Fällen jährlich würden deutsche und ausländische Männer mit Aufenthaltsrecht gegen Beträge bis zu 5.000 Euro zum Schein Vaterschaften anerkennen. Damit solle die ausländische Mutter des Kindes ein Aufenthaltsrecht erhalten. Dann habe sie Ansprüche auf Sozialhilfeleistungen und den Nachzug von Angehörigen.
Die Problematik sei im Zuge einer gesetzlichen Neuregelung auf Bundesebene im Juli 1998 aufgetreten. Damals war die staatliche Mitwirkung bei der Anerkennung ersatzlos gestrichen worden. Zuvor musste das Kind zustimmen, das in der Regel vom Jugendamt vertreten wurde. Das Reformgesetz stärkte die Rechtsstellung der Mutter, indem es nur ihre Zustimmung vorsah. Es wurde nicht mehr untersucht, ob der anerkennende Mann auch der biologische Vater des Kindes war. Dass es zu missbräuchlichen Anerkennungen kommen würde, sei vom Bundesgesetzgeber damals übersehen worden, so der Minister.
In den Neunzigern wurden wir oft Zeuge von Gesetzesänderungen, die allein dazu dienten, die Rechtsstellung der Mütter, ohne Rücksicht auf Verluste und Folgen, zu stärken. Das lag wohl daran, dass insbesondere familienrechtliche Angelegenheiten in die Hände von Frauen gelegt wurden, die die Interessen der Kinder ausschließlich aus der Sicht der Mutter beurteilten, wenn überhaupt. Die teilweise gravierenden Nebenwirkungen offenbarten sich erst Jahre später.
Der im Grunde gute Vorstoß des Herrn Mertin zeigt jedoch, dass wir immer noch nichts gelernt haben. Die (Schein) Anerkennung der Vaterschaft wird nicht deshalb zu einem Problem erklärt, weil jährlich 1700 Kinder Väter bekommen, die ihren väterlichen Pflichten nicht nachkommen, sondern weil der Ausländer so den Sozialstaat belastet. Sicher muss auch das Problem angepackt werden. Die Beweggründe allerdings offenbaren die Prioritäten dieses Staates.
Ekrem Senol – Köln, 08.03.2006