Rechtspolitisch-gutachterliche Stellungnahme von Dr. Rolf Gössner zum Gesinnungstest

24. Januar 2006 | Von | Kategorie: Recht | Keine Kommentare |

Rechtspolitisch-gutachterliche Stellungnahme von Dr. Rolf Gössner zum Gesprächsleitfaden für Einbürgerungsbehörden in Baden-Württemberg vom 10.01.2006 im Auftrag des Islamrates mit folgendem Fazit:

„Ausgerechnet für die Prüfung der Verfassungstreue wird ein Fragebogen eingesetzt und eine Prozedur gewählt, die dem Geist und den Prinzipien der Verfassung widersprechen. Dieser Gesinnungstest trägt obrigkeitsstaatliche und tendenziell totalitäre Züge. Es stellt sich deshalb tatsächlich die Frage nach der inneren Einstellung des baden-württembergischen Innenministers und der Einbürgerungsbehörden zum Grundgesetz und zu den Werten der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Den Test ihrer Gesinnung dürften sie jedenfalls nicht bestehen. Wer Muslimen pauschal ein solches institutionalisiertes Misstrauen entgegenbringt, sie durch vorurteilsbeladene Verallgemeinerungen diskriminiert und stigmatisiert, macht sich der Feindbildproduktion schuldig, schürt die ohnehin wachsende Islamophobie, wirkt ausgrenzend und zerstört jeden Ansatz von Integration.“

Ekrem Senol – Köln, 24.01.2006

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