Ein Telefonat um halb vier in Deutschland

19. Januar 2006 | Von | Kategorie: Feuilleton | Keine Kommentare |

Grund: Kündigung eines Telefonvertrages bei Euphony für eine Kanzlei.

Sachverhalt: Kündigung per FAX und Post im Dezember 2005 abgeschickt. Bis heute keine Reaktion. Daher ein Anruf bei Euphony.

Gesprächsverlauf:

Euphony: Die Kündigung wurde nicht vom Vertragspartner unterschrieben.

Ich: Wer ist Vertragspartner?

Euphony: Die XY-Kanzlei

Ich: Die XY-Kanzlei kann selbst nicht unterschreiben, daher habe ich unterschrieben.

Euphony: Sie haben aber die Antragsformulare nicht unterschrieben. Wir brauchen eine Kündigung mit der Unterschrift von der Person, der den Antrag unterschrieben hat.

Ich: Die Person ist aus der XY-Kanzlei ausgeschieden.

Euphony: Dann müssten Sie ein Schreiben bei uns einreichen mit der Unterschrift der jetzt zuständigen Person und der des ursprünglich zuständigen.

Ich: Und wenn der aus der Kanzlei ausgeschiedene aus dem Leben geschieden ist?

Euphony: Dann bräuchten wir ein Totenschein.

Ich: Und wenn die Person verschollen ist?

Euphony: Hmmm… Aber er ist ja sicher nicht verschollen (lächeln).

Ich: Sie merken, dass Ihre Praxis weder eine Grundlage hat noch sonstwie plausiebel ist?

Euphony: Hmmm… Dann schicken Sie uns doch einfach, noch eine Kündigung mit dem Vermerk, dass der ursprüngliche Antragsteller nicht mehr zuständig ist.

Ich: Und für wann soll die zweite Kündigung dann gelten?

Euphony: Für Februar.

Ich: Und für wann galt meine erste Kündigung?

Euphony: (Kein Hmmm…) Für Januar.

Schließlich und nach einem Gespräch mit dem Vorgesetzten endet der Vertrag aus Kulanz zum Januar.

Ekrem Senol – Köln, 19.01.2006

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